Die Expansion eines deutschen Unternehmens nach Türkei kann eine spannende Möglichkeit sein, um das Geschäft auszubauen. Doch dabei stehen Unternehmer vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. In diesem Artikel werden wir eine weniger bekannte Alternative zur Mitarbeiterbeschäftigung in der Türkei erläutern, die bereits erfolgreich von unserer Kanzlei genutzt wurde.

Die Ausgangslage

Stellen Sie sich vor, Sie sind Inhaber einer deutschen GmbH und planen, Mitarbeiter in der Türkei zu beschäftigen. Diese Mitarbeiter sollen ihre Gehälter direkt von Ihrem deutschen Unternehmen beziehen, ohne in der Türkei Rechnungen ausstellen zu müssen. Welche Optionen stehen Ihnen in dieser Situation zur Verfügung?

Die Alternative: Direkte Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung

Eine weniger bekannte Möglichkeit besteht darin, Ihr deutsches Unternehmen als Arbeitgeber bei der türkischen Sozialversicherungsbehörde (SGK) zu registrieren. Dadurch können Sie Arbeitsverträge direkt zwischen den Mitarbeitern und Ihrem deutschen Unternehmen abschließen, wobei die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des türkischen Arbeitsrechts gelten.

Die Herausforderung besteht darin, dass die Unterbehörden diese Vorgehensweise oft abgelehnt haben, da das ausländische Unternehmen (AG) nicht in der Türkei ansässig ist. Dennoch konnten wir für verschiedene Mandanten eine Ausnahme durch eine spezielle Entscheidung des Ministeriums erreichen und die Registrierung in verschiedenen Städten erfolgreich durchführen.

Steuerliche Aspekte

Ein zentrales Thema betrifft die Lohn- und Einkommensteuer. Nach türkischem Steuerrecht ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Gehälter der Mitarbeiter steuerfrei auszuzahlen. Hierbei müssen jedoch die gesetzlichen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen beachtet werden.

Es gibt eine Ausnahmeregelung, die Einkünfte von Mitarbeitern, die von einem in der Türkei beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Arbeitgeber gezahlt werden, von der Einkommenssteuer befreit. Dabei müssen die Gehälter in ausländischer Währung aus dem Ausland bezahlt werden. Dies ist ein komplexer Bereich, da verschiedene Finanzbehörden unterschiedliche Interpretationen vornehmen. Unsere Kanzlei hat jedoch rechtsverbindliche Stellungnahmen eingeholt, die unsere Vorgehensweise bestätigen.

Sozialversicherungsbeiträge

Für die Sozialversicherungsbeiträge gibt es keine Ausnahme, und diese müssen regulär bezahlt werden, wenn ein in der Türkei ansässiger Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingeht. Hier bieten wir eine weniger bekannte Möglichkeit an, die deutsche GmbH als Arbeitgeberin bei der türkischen Sozialversicherungsbehörde (SGK) anzumelden und die Beiträge ordnungsgemäß abzuführen.

Erforderliche Unterlagen und Kosten

Für die Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung benötigen Sie lediglich eine Vollmacht, einen Handelsregisterauszug und ein Unterschriftszirkular, die notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein müssen. Unsere Kanzlei übernimmt die Übersetzung und Beglaubigung vor Ort.

Kontaktieren Sie uns noch heute – Anwaltskanzlei mit kostenlosem Erstgespräch

Wir bieten ein umfassendes Paket an Dienstleistungen, einschließlich der Registrierung bei der Sozialversicherungsbehörde und der laufenden Lohnbuchhaltung. Die Kosten für die Registrierung belaufen sich auf ein Pauschalhonorar, und zusätzliche Kosten wie Übersetzungs-, Notar- und Fahrtkosten werden separat abgerechnet. Gerne teilen wir Ihnen diese Kosten mit, sobald Sie eine Anfrage bei uns stellen.

Für die monatliche Erstellung der Lohnabrechnungen, die Abgabe der monatlichen Meldungen zur Sozialversicherung und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bieten wir ein pauschales Honorar an. Auch diese Kosten teilen wir Ihnen gerne mit, sobald Sie uns diesbezüglich kontaktieren.

Fazit

Die Mitarbeiterbeschäftigung in der Türkei kann eine komplexe Angelegenheit sein, aber es gibt alternative Lösungen, die oft übersehen werden. Unsere Kanzlei hat erfolgreich diese weniger bekannten Möglichkeiten genutzt und die rechtlichen und steuerlichen Aspekte erfolgreich bewältigt.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und die nächsten Schritte zu besprechen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder mit unserem Angebot einverstanden sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Welche Vorteile bietet die direkte Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung?

Die direkte Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung ermöglicht es deutschen Unternehmen, Mitarbeiter in der Türkei zu beschäftigen, ohne ein eigenes türkisches Tochterunternehmen gründen zu müssen. Dies spart Zeit und Kosten.

2. Gibt es spezielle Voraussetzungen, um die Gehälter der Mitarbeiter steuerfrei auszuzahlen?

Ja, nach türkischem Steuerrecht müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um die Gehälter steuerfrei auszahlen zu können. Es ist wichtig, sich an einen erfahrenen Steuerexperten zu wenden, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

3. Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung?

Für die Anmeldung benötigen Sie eine Vollmacht, einen Handelsregisterauszug und ein Unterschriftszirkular, die notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein müssen.

4. Welche Kosten sind mit der Mitarbeiterbeschäftigung in der Türkei verbunden?

Die Kosten können variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der Mitarbeiter und den spezifischen Anforderungen. Wir bieten jedoch transparente Preise und informieren Sie gerne über die genauen Kosten.

5. Wie kann ich weitere Informationen erhalten oder Ihr Angebot in Anspruch nehmen?

Sie können uns jederzeit kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder Ihr Interesse an unserem Angebot zu bekunden. Wir sind bereit, Ihre Fragen zu beantworten und Sie in den nächsten Schritten zu unterstützen.

Related Posts

Call Now ButtonRufen Sie uns an