Mirasçılık Belgesi in der Türkei erhalten
– Schritt-für-Schritt-Anleitung für Erben

Wenn Sie als Erbe einer Immobilie oder eines Vermögens in der Türkei eingesetzt wurden, benötigen Sie zunächst einen sogenannten Mirasçılık Belgesi (türkischer Erbschein), um Ihre Rechte geltend machen zu können. Insbesondere deutsche und österreichische Staatsbürger, die in der Türkei Vermögen erben, stehen häufig vor der Frage, wie der Prozess genau abläuft und welche Dokumente erforderlich sind.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in der Türkei einen Mirasçılık Belgesi beantragen, welche Unterlagen benötigt werden und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Was ist ein Mirasçılık Belgesi?

Der Mirasçılık Belgesi, auch bekannt als türkischer Erbschein, ist ein offizielles Dokument, das die rechtmäßigen Erben einer verstorbenen Person ausweist und deren jeweiligen Erbanteil genau festlegt. Ohne dieses Dokument können Sie in der Türkei weder Grundstücke übertragen, noch Bankkonten oder andere Vermögenswerte übernehmen.

Wo beantragt man den Mirasçılık Belgesi?

Der Mirasçılık Belgesi kann in der Türkei auf zwei Wegen beantragt werden:

  • Beim zuständigen Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) am letzten Wohnsitz des Verstorbenen oder am Ort der Immobilie.

  • Bei einem türkischen Notar, sofern es sich um unstrittige Erbverhältnisse handelt und alle Erben persönlich oder durch eine notarielle Vollmacht vertreten erscheinen.

Für Erben, die im Ausland leben, empfiehlt es sich, einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt in der Türkei zu beauftragen, der das Verfahren vereinfacht und beschleunigt.

Erforderliche Dokumente für den Mirasçılık Belgesi:

Um einen Erbschein (Mirasçılık Belgesi) in der Türkei zu beantragen, sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Sterbeurkunde (Ölüm Belgesi) des Erblassers (international oder in türkischer Übersetzung).

  2. Geburtsurkunden der Erben mit Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung.

  3. Personalausweis oder Reisepass der Antragsteller.

  4. Falls vorhanden, das originale Testament (Vasiyetname) oder gerichtliche Entscheidungen bezüglich der Erbfolge.

  5. Gegebenenfalls Heiratsurkunden oder Scheidungsnachweise, wenn relevant für die Feststellung der Erbfolge.

Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in der Türkei vereidigten Dolmetscher übersetzt und notariell beglaubigt werden.

Schritt-für-Schritt-Ablauf zur Erlangung eines Mirasçılık Belgesi:

Schritt 1: Unterlagen vorbereiten

Beschaffen Sie zunächst alle notwendigen Dokumente und lassen Sie diese ins Türkische übersetzen und beglaubigen.

Schritt 2: Antragstellung

Stellen Sie den Antrag persönlich oder durch einen bevollmächtigten Anwalt bei einem Friedensgericht oder Notar in der Türkei. Ein erfahrener Rechtsanwalt spart hierbei Zeit und verhindert Fehler im Verfahren.

Schritt 3: Bearbeitung und Prüfung

Das Gericht oder der Notar prüft die Unterlagen, bestätigt die Erbberechtigung und ermittelt die genauen Erbquoten. Bei Streitigkeiten wird der Fall vom Gericht entschieden, was die Ausstellung verzögert.

Schritt 4: Ausstellung des Erbscheins

Ist die Erbberechtigung geklärt, stellt die zuständige Stelle innerhalb weniger Tage bis Wochen den offiziellen Mirasçılık Belgesi aus.

Gültigkeit und Nutzung des Mirasçılık Belgesi:

Der türkische Erbschein gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet und ermöglicht es Ihnen, in der Türkei unmittelbar auf Konten zuzugreifen, Immobilienumschreibungen durchzuführen und andere Vermögenswerte des Erblassers in Empfang zu nehmen.

Wichtige Hinweise und Tipps:

  • Die Einbeziehung eines türkischen Anwalts für Erbrecht vermeidet Sprachprobleme und Verzögerungen.

  • Beachten Sie Verjährungsfristen und melden Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig an, da ansonsten möglicherweise erhebliche Rechtsnachteile entstehen können.

  • Sorgen Sie frühzeitig für beglaubigte Übersetzungen und Apostillen, da dies meist einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Professionelle Unterstützung vom Experten:

Unsere Kanzlei unterstützt deutschsprachige Erben seit Jahren kompetent und zuverlässig bei der Beantragung des Mirasçılık Belgesi in der Türkei. Unsere spezialisierten Anwälte sprechen fließend Deutsch und begleiten Sie effizient und sicher durch den gesamten Prozess.

Bei Fragen rund um Erbrecht, Erbfolge und Mirasçılık Belgesi in der Türkei stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!

Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihr Erbe sicherstellen!

Related Posts

Rufen Sie uns an