Das türkische Arbeitsrecht bietet umfassenden Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen und berücksichtigt die einzigartigen Bedürfnisse während und nach der Schwangerschaft. Bei Falke Law.tax widmen wir uns der Aufklärung und Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmerinnen in Bezug auf diese entscheidenden Rechte. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass alle Beteiligten die gesetzlichen Bestimmungen verstehen, um eine faire und gesicherte Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Mutterschutzurlaub:

In der Türkei haben weibliche Arbeitnehmerinnen das Recht auf einen insgesamt 16 Wochen langen Mutterschaftsurlaub, der sich auf 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt aufteilt. Bei Mehrlingsschwangerschaften erhöht sich dieser Anspruch auf jeweils 10 Wochen vor und nach der Geburt, was insgesamt 20 Wochen ergibt. Während dieser 16 Wochen ist es gesetzlich verboten, die Arbeitnehmerin zu beschäftigen. In dieser Zeit entfällt die Gehaltszahlungspflicht des Arbeitgebers; die Arbeitnehmerin erhält stattdessen Leistungen von der Sozialversicherungsanstalt (SGK). Einige Arbeitgeber entscheiden sich jedoch dafür, das Gehalt während des Mutterschaftsurlaubs weiterhin zu zahlen.

Arbeitszeiten:

Für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen gelten besondere Arbeitszeitregelungen. Sie dürfen nicht mehr als sieben Stunden und dreißig Minuten pro Tag arbeiten. Dies ermöglicht eine maximale Arbeitswoche von bis zu 45 Stunden. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Gehaltskürzung bei Nichterfüllung der 45 Stunden nicht zulässig ist. Dies entspricht dem Diskriminierungsverbot nach Art. 5 des Arbeitsgesetzbuches.

Arbeitnehmerinnen dürfen von der Feststellung ihrer Schwangerschaft durch einen ärztlichen Bericht bis zur Geburt nicht zur Nachtarbeit gezwungen werden. Die Beschäftigung einer Arbeitnehmerin nach der Geburt während des ersten Jahres ist in der Nacht verboten. Nach dem Arbeitsgesetz gilt die Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr als Nachtarbeit, und wenn der Großteil der Arbeit in diesem Zeitraum stattfindet, wird sie als Nachtarbeit angesehen.

Anspruch auf bezahlten Urlaub:

Während der Schwangerschaft sollte der Arbeitnehmerin für regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen bezahlter Urlaub gewährt werden. Dies stellt sicher, dass die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes geschützt wird.

Recht auf Arbeitsplatzwechsel:

Auf ärztliche Empfehlung hin kann eine schwangere Frau die Beschäftigung in einer für ihre Gesundheit geeigneten, leichteren Tätigkeit beantragen. Dies gewährleistet, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerin während ihrer Schwangerschaft nicht gefährdet wird.

Anspruch auf unbezahlten Urlaub:

Nach dem Mutterschaftsurlaub hat die Arbeitnehmerin das Recht, unbezahlten Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dieser Urlaub dient der Pflege und Erziehung des Kindes und entspricht der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit.

Stillzeit:

Bis das Kind ein Jahr alt ist, hat die Arbeitnehmerin das Recht auf insgesamt eineinhalb Stunden Stillzeit pro Tag. Die Arbeitnehmerin entscheidet selbst, zu welchen Zeiten und in wie vielen Abschnitten sie die Stillzeit nutzen möchte.

Die Stillzeiten werden als Arbeitszeit angerechnet. Daher darf das Gehalt einer Arbeitnehmerin, die Stillzeit in Anspruch nimmt, nicht gekürzt werden.

Teilzeitarbeit:

Eine Arbeitnehmerin kann nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs, der halben Arbeitszeitvergütung aufgrund der Geburt oder des bis zu sechsmonatigen unbezahlten Urlaubs jederzeit bis zum Beginn des obligatorischen Grundschulalters des Kindes Teilzeitarbeit beantragen. Eine Arbeitnehmerin, die mit der Teilzeitarbeit beginnt, kann einmalig und unwiderruflich zur Vollzeitarbeit zurückkehren, jedoch nur für dasselbe Kind.

Darüber hinaus müssen stillende Arbeitnehmerinnen nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs und vor Arbeitsantritt nachweisen, dass sie arbeitsfähig sind. Arbeitnehmerinnen, bei denen durch ärztliche Bescheinigung festgestellt wird, dass ihre Arbeit gesundheitsschädlich ist, dürfen nicht in den in dem Bericht angegebenen Zeiträumen und Tätigkeiten beschäftigt werden.

Schwangerschaft oder Geburt stellen keinen berechtigten Kündigungsgrund für die Arbeitnehmerin dar, daher wird eine Kündigung in solchen Fällen als Rücktritt angesehen.

Nehmen Sie Kontakt mit Falke Law.tax auf für maßgeschneiderte Rechtsberatung

Bei Falke Law.tax verstehen wir die Komplexität und Bedeutung der Schwangerschaftsrechte und des Mutterschutzes im türkischen Arbeitsrecht. Unsere Experten bieten umfassende Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen bestens über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Dies trägt zu einer gerechten und sicheren Arbeitsumgebung bei.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung in Bezug auf Mutterschutz oder die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen in der Türkei? Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Unsere erfahrenen Anwälte stehen bereit, um Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.

Besuchen Sie unsere Website unter www.falke.com.tr für weitere Informationen und um direkt Kontakt mit unserem Team aufzunehmen. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Anliegen unterstützen zu dürfen.

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