Erbrecht & Nachlassabwicklung

Das türkische Erbrecht weist einige Parallelen zum deutschen Erbrecht auf, insbesondere zum schweizerischen Erbrecht. Hier erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge im türkischen Erbrecht funktioniert, welche Arten von Testamenten existieren, wie Sie einen Erbschein erhalten und weitere wichtige Informationen.

Inhaltsverzeichnis

  • Erbrecht in der Türkei
  • Nachlassabwicklung nach türkischem Erbrecht
  • Testament verfassen nach türkischem Erbrecht
  • Erbeinsetzung nach türkischem Erbrecht
  • Erbschein im türkischen Erbrecht
  • Pflichtteil nach türkischem Erbrecht
  • Gesetzliche Erbfolge in der Türkei
  • Erbschaftssteuer nach türkischem Erbrecht
  • Türkisches Erbrecht – leicht verständlich erklärt

Erbrecht in der Türkei

Deutsche und türkische Staatsbürger sind auf vielfältige Weisen miteinander verknüpft. Viele türkische Staatsangehörige leben in Deutschland, ebenso wie deutsche Staatsangehörige in der Türkei. Es gibt zahlreiche binationale Partnerschaften und Ehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Einblick in das türkische Erbrecht zu geben und Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten zu bieten.

Nachlassabwicklung nach türkischem Erbrecht

Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Nachlassabwicklung in der Türkei und skizzieren die wichtigsten Punkte:

Testamentseröffnung

Ähnlich wie in Deutschland erfolgt in der Türkei zunächst die Testamentseröffnung, sofern ein Testament vorhanden ist. Nach diesem Schritt wird der Erbschein ausgestellt.

Beantragung des Erbscheins

Wenn kein Testament vorhanden ist, muss zuerst der Erbschein beantragt werden. Dieser weist den oder die Erben nach außen hin aus und ermöglicht die weitere Nachlassabwicklung. Der Erbschein kann beim Amtsgericht oder beim Notar beantragt werden, sofern alle Erben die türkische Staatsbürgerschaft besitzen.

Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

Die Ausschlagung der Erbschaft ist auch in der Türkei möglich. Dafür ist grundsätzlich kein Erbschein erforderlich. Aber das Gericht kann je nach Einzelfall auch die Ausstellung des Erbscheins verlangen. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall, dem Tod des Erblassers, beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Erbausschlagung nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt zulässig.

Bezahlung der Erbschaftssteuer

Nach Ausstellung des Erbscheins muss die Erbschaftssteuer entrichtet werden, bzw. die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt erhalten werden. Zuständig dafür ist das Finanzamt, das für den letzten Wohnsitz des verstorbenen Erblassers verantwortlich ist. Zugleich müssen eventuell bestehende Grundsteuerschulden für Immobilien beglichen werden. Erst dann ist die Grundbuchberichtigung oder erbrechtliche Umschreibung im Grundbuch in der Türkei möglich.

Auseinandersetzung der Erbschaft

Ähnlich wie im deutschen Erbrecht müssen die Erben in der Türkei in einer Erbengemeinschaft gemeinsam Entscheidungen treffen. Wenn sie sich über längere Zeit nicht einigen können, kann eine Zwangsversteigerungsklage eingereicht werden. Dies kann im Einzelfall zur Folge haben, dass die geerbte Immobilie zu einem Preis weit unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft wird, was nachteilig für alle Erben sein kann. Allerdings beobachten wir in den letzten Jahren, dass die Immobilien auch in gerichtlichen Zwangsversteigerungen dank starker Nachfrage und Internetwerbung öfters zu fairen Preisen verkauft werden können.

Testament verfassen nach türkischem Erbrecht

In der Türkei gibt es drei Formen von Testamenten:

Eigenhändiges (privatschriftliches) Testament

Ähnlich wie im deutschen Erbrecht muss ein privates Testament eigenhändig und handschriftlich verfasst werden. Eine Unterschrift und das genaue Datum dürfen auf dem Dokument nicht fehlen.

Notarielles (öffentliches) Testament

Die öffentliche Erstellung von letztwilligen Verfügungen wird von einem offiziellen Beamten, einem Notar oder dem Friedensgericht übernommen. Dabei müssen zwei Zeugen anwesend sein. Üblich ist es, dass die Testamente bei einem Notar erstellt werden.

Nottestament

Ein Nottestament nach türkischem Erbrecht kann auch mündlich erfolgen. Dabei müssen jedoch zwei Zeugen ein Protokoll erstellen. Ein Nottestament ist nur dann möglich, wenn der Erblasser in Todesgefahr schwebt und die Gefahr besteht, dass er kein anderes Testament mehr erstellen kann.

Hinweis: In der Türkei gibt es kein gemeinschaftliches Testament oder Berliner Testament.

Erbeinsetzung nach türkischem Erbrecht

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der erbrechtlichen Verfügung, darunter testamentarische Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Anordnungen zur Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckungen, Teilungsanordnungen und mehr.

Erbschein im türkischen Erbrecht

Ein Erbschein ist erforderlich, um den Nachlass aufzuteilen, und kann bei einem Notar oder beim Amtsgericht beantragt werden. Es ist zwingend erforderlich, den Erbschein beim Amtsgericht zu beantragen, wenn unter den Parteien ausländische Staatsangörigen enthalten sind. Die Art des erforderlichen Erbscheins hängt von der Situation ab:

  • Verstorbener türkischer Staatsangehöriger mit beweglichem Nachlass in Deutschland: Ein türkischer Erbschein ist ausreichend, muss jedoch von der türkischen Auslandsvertretung in Deutschland beglaubigt werden. Alternativ kann eine Apostille verwendet werden.
  • Verstorbener türkischer Staatsangehöriger mit unbeweglichem Nachlass in Deutschland: In diesem Fall ist ein deutscher Erbschein erforderlich, der beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers beantragt wird. Wenn die Erben in der Türkei leben, ist die deutsche Auslandsvertretung in der Türkei der richtige Ansprechpartner.
  • Verstorbener deutscher Staatsangehöriger mit Nachlass in Deutschland: Für den deutschen Nachlass ist ein deutscher Erbschein erforderlich, unabhängig vom Sterbeort des Erblassers. Wenn die Erben in der Türkei leben, ist wiederum die deutsche Auslandsvertretung in der Türkei der richtige Ansprechpartner. Bei einem Wohnsitz in Deutschland ist das Amtsgericht zuständig, das für den letzten Wohnort des Erblassers verantwortlich ist.
  • Verstorbener deutscher Staatsangehöriger mit unbeweglichem Nachlass in der Türkei: In diesem Fall ist ein türkischer Erbschein erforderlich, der bei einem türkischen Zivilgericht beantragt werden muss. Es sollte ausreichend Zeit für den Antrag und die Ausstellung eingeplant werden. In der Regel dauert es je nach Einzelfall ungefähr von 6 bis 12 Monate.

Pflichtteil nach türkischem Erbrecht

Auch im türkischen Erbrecht gibt es ein Pflichtteilsrecht. Berechtigt sind der überlebende Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Der Pflichtteil kann jedoch nur durch eine Herabsetzungsklage eingefordert werden, im Gegensatz zum deutschen Pflichtteil, der auf einem schuldrechtlichen Anspruch beruht.

Die Aufteilung der Pflichtteil-Quoten nach türkischem Erbrecht erfolgt wie folgt:

  • Jeder Abkömmling: 1/2 der gesetzlichen Erbquote
  • Jeder Elternteil: 1/4 der gesetzlichen Erbquote
  • Jeder Geschwisterteil: 1/8 der gesetzlichen Erbquote
  • Ehegatte: Neben Abkömmlingen die gesetzliche Erbquote in voller Höhe, in anderen Fällen 3/4 der gesetzlichen Erbquote

Gesetzliche Erbfolge in der Türkei

Die türkische und deutsche gesetzliche Erbfolge ähneln sich rechtlich:

  • Erste Ordnung: Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder, auch adoptierte Kinder)
  • Zweite Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, d.h., Vater und Mutter, Geschwister des Erblassers, Neffen und Nichten, Großneffen und Großnichten usw.
  • Dritte Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, d.h., Großvater und Großmutter, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen usw.
  • Überlebender Ehegatte: Natürlich ist auch der überlebende Ehepartner ein gesetzlicher Erbe, mit unterschiedlichen Quoten, abhängig davon, welche anderen gesetzlichen Erben noch am Leben sind.
  • Zugewinnrecht der Ehegatte: Es ist im Einzelfall zu beachten, dass der Ehegatte vor dem Erbrecht die Hälfte des Vermögens des Ehepartners als Zugewinnbeteiligung in Anspruch nehmen kann, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand gelebt haben.

Hinweis: Wie in Deutschland geht der Nachlass, falls keine Erben vorhanden sind oder gefunden werden können, an den Staat.

Erbschaftssteuer nach türkischem Erbrecht

Unabhängig davon, ob ein türkischer Staatsbürger in Deutschland, der Türkei oder an einem anderen Ort lebt, unterliegt er immer der türkischen Erbschaftssteuer. Gleiches gilt für nicht-türkische Staatsangehörige, die in der Türkei erben. Wenn jemand Erbteile eines türkischen Staatsbürgers erbt und seinen Wohnsitz in der Türkei hat, gilt dies ebenfalls.

Innerhalb von 4 Monaten nach dem Versterben des Erblassers muss eine Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden. Nennenswerte Sanktionen gibt es allerdings nicht, wenn die Frist abgelaufen ist. In der Erbschaftssteuererklärung müssen alle Erbpositionen angegeben und bewertet werden. Anschließend berechnet das türkische Finanzamt die Erbschaftssteuer. Erst nach Zahlung dieser Steuer erhält man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestimmte Erbhandlungen ermöglicht, wie die Abhebung geerbter Bankvermögen.

Hinweis: Es gibt zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei, jedoch nicht in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Daher müssen Steuern sowohl in Deutschland als auch in der Türkei entrichtet werden. Die in der Türkei gezahlte Erbschaftssteuer wird jedoch in Deutschland angerechnet.

Türkisches Erbrecht – leicht verständlich erklärt

FAQs (Häufig gestellte Fragen):

  1. Kann ich als Deutsche in der Türkei erben? Ja, deutsche Staatsangehörige können in der Türkei erben. Es gibt jedoch bestimmte Verfahren und rechtliche Anforderungen, die beachtet werden müssen, insbesondere wenn es um den Erhalt eines Erbscheins und die Erbschaftssteuer geht. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die geltenden Gesetze und Verfahren zu informieren.
  2. Welche Testamentsarten gibt es nach türkischem Erbrecht? Nach türkischem Erbrecht gibt es drei Arten von Testamenten: das eigenhändige (privatschriftliche) Testament, das notarielle (öffentliche) Testament und das Nottestament. Jede dieser Formen hat ihre eigenen Anforderungen und Verfahren. Die Wahl der richtigen Testamentsart hängt von den individuellen Umständen und Vorlieben ab.
  3. Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge in der Türkei? Die gesetzliche Erbfolge in der Türkei ist ähnlich der deutschen Erbfolge. Sie erfolgt in verschiedenen Ordnungen, beginnend mit den Abkömmlingen (Kinder und Kindeskinder), gefolgt von den Eltern und ihren Abkömmlingen, Großeltern und deren Abkömmlingen und schließlich dem überlebenden Ehegatten. Die genauen Regelungen und Quoten können je nach Situation variieren.
  4. Wann muss die Erbschaftssteuererklärung in der Türkei eingereicht werden? Die Erbschaftssteuererklärung in der Türkei muss innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten nach dem Versterben des Erblassers eingereicht werden. In dieser Erklärung müssen alle Erbpositionen angegeben und bewertet werden. Nach der Bezahlung der Erbschaftssteuer erhält man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestimmte Erbhandlungen ermöglicht, wie beispielsweise das Abheben von geerbtem Bankvermögen. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Diese Fristen werden in der Praxis kaum eingehalten. Nennenswerte Sanktionen diesbezüglich gibt es jedoch nicht.

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Türkisches und internationales Erbrecht stellen in den letzten Jahren einen weiteren wesentlichen Focus unserer Kanzlei dar. Als Falke law.tax haben wir dank zahlreicher erfolgreich abgeschlossener Fälle ein besonderes Know-How bei der Abwicklung internationaler Erbrechtsfälle entwickelt.

So ist für uns die Gestaltung einer klaren Gesamtstrategie selbst in komplizierten Fällen von Anfang an möglich.

Wir betreuen sowohl türkische als auch ausländische Erben erfolgreich von der Erbscheinausstellung in der Türkei, über die Aufteilung der Erbschaft unter den Erben bis hin zur Übertragung der Erbanteile im türkischen Grundbuch.

Auf Wunsch des Mandanten geht unsere Unterstützung nach Übertragung der Immobilien auch bei gerichtlicher Zwangsversteigerung oder im Falle des einvernehmlichen Verkaufs weiter. So ermöglichen wir ausländischen Mandanten alle erbrechtliche Angelegenheiten in der Türkei einfach und unkompliziert zu regeln, ohne auch nur einmal persönlich in die Türkei kommen zu müssen. Das Ganze erfolgt mit höchster Transparenz.

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Als im türkischen Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei kümmern wir uns sowohl um alle eventuellen gerichtlichen Angelegenheiten des Nachlasses und der Erben in der Türkei, als auch um die Abführung der Erbschaftssteuern bei den zuständigen türkischen Finanzämtern. Die türkische Erbschaftssteuer wird durch uns berechnet und die Erbschaftssteuererklärung eingereicht.

Wir helfen Ihnen im Falle ungewisser Erbanfälle mit einer professionellen Nachlassermittlung bzw. Besitzrecherche in der Türkei. Wir können als Anwälte landesweit Immobilienrecherchen im Grundbuchsystem der Türkei durchführen.

Wenn Sie als Erbe über das Nachlassvermögen nicht informiert sind, können wir je nach Bedarf die genauere Feststellung des Nachlasses (Erbschaft) durch eine gerichtliche Feststellungsklage erwirken. Wir können nach der Ausstellung des Erbscheins auch Auskünfte von allen Banken über mögliche Bankkonten und Geldvermögen erhalten.

Wenn Sie ein Testament nach türkischem Recht ausstellen möchten, beraten wir Sie auch gerne rechtlich und begleiten Sie persönlich beim türkischen oder ausländischen Notar.

Unsere Beratung findet auf Deutsch oder Englisch statt.

Unsere Leistungen

  • Rechtliche Beratung nach dem Erbfall im deutsch-türkischen Recht
  • Besitzrecherche in der Türkei (Grundbuchrecherche, Bankenrecherche)
  • Erbenermittlung in der Türkei
  • Erbscheinausstellung beim Gericht oder beim Notar in der Türkei
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen nach türkischem Recht
  • Ausschlagung des Erbes bei Überschuldung des Erblassers
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung in der Türkei
  • Anfechtung von Testamenten in der Türkei
  • Anfechtungsklage wegen vorweggenommener Erbfolge
  • Erbschaftssteuerrecht und Erbschaftssteuererklärung in der Türkei
  • Betreuung beim Verkauf des erworbenen Erbanteils in der Türkei
  • Übertragung und Verkauf der Erbimmobilien in der Türkei
  • Betreuung bei der Wertermittlung der Immobilien in der Türkei

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