Türkisches Arbeitsrecht in der Praxis: Wichtige Aspekte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das türkische Arbeitsrecht gewinnt für in Deutschland ansässige Unternehmen und Privatpersonen zunehmend an Bedeutung. Ob Sie als Arbeitgeber eine Niederlassung in der Türkei gründen oder als Arbeitnehmer eine Anstellung in einem türkischen Unternehmen anstreben – rechtliche Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Arbeitserlaubnisse und Arbeitnehmerrechte stellen einen zentralen Erfolgs- und Risikofaktor dar. In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Aspekte und zeigen auf, welche Rolle ein spezialisierter Rechtsbeistand, wie Falke law.tax, dabei spielen kann.
1. Überblick zum türkischen Arbeitsrecht
Das türkische Arbeitsrecht basiert auf dem Arbeitsgesetz (Nr. 4857) sowie ergänzenden Regelungen und Verordnungen, die sich über die Jahre weiterentwickelt haben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen durch eine Vielzahl von Vorgaben gebunden. Typische Themengebiete umfassen:
- Arbeitsvertrag und Vertragsgestaltung: Individuelle Klauseln, Bestimmungen zur Arbeitszeit, zum Gehalt und zu Nebenleistungen.
- Kündigung und Kündigungsschutz: Formvorschriften, Kündigungsgründe, Fristen und Abfindungsregelungen.
- Arbeitsicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer sicherzustellen.
- Arbeitnehmerrechte: Dazu zählen insbesondere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf Urlaub und Schutz vor Diskriminierung.
Gerade für deutsche Unternehmen in der Türkei kann das türkische Arbeitsrecht durch kulturelle und juristische Unterschiede zur heimischen Rechtsordnung komplex wirken. Hier ist eine kompetente Beratung wichtig, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und langfristig Rechtssicherheit zu gewährleisten.
2. Arbeitsverträge und Einstellungsprozess
Für eine rechtskonforme Einstellung von Mitarbeitern in der Türkei sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch Aspekte wie Arbeitserlaubnis (bei ausländischen Arbeitnehmern) und lokale Anforderungen zu beachten. Dabei sind folgende Punkte besonders relevant:
- Befristete oder unbefristete Arbeitsverträge: In der Türkei gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dennoch müssen Klauseln über Arbeitsdauer, Probezeiten oder Sonderzahlungen präzise formuliert sein.
- Mehrsprachige Verträge: Gerade wenn Arbeitgeber aus dem deutschsprachigen Raum agieren, sollte der Arbeitsvertrag nicht nur in Türkisch, sondern zusätzlich in Deutsch oder Englisch ausgefertigt werden. Falke law.tax bietet hier professionelle mehrsprachige Beratung und Erstellung passgenauer Verträge an.
- Tarifverträge und betriebliche Regelungen: Obwohl Tarifverträge in der Türkei weniger verbreitet sind als in Deutschland, können sie in bestimmten Branchen eine wichtige Rolle spielen. Auch betriebliche Regelwerke und Mitarbeiterhandbücher (zum Beispiel zu Datenschutz, Arbeitszeiten und Compliance) sind ein essenzieller Bestandteil.
Gerade in internationalen Unternehmen ist zudem die Konzern-Compliance zu berücksichtigen, die einheitliche Richtlinien zur Personalpolitik vorschreibt. Dies muss sorgfältig mit dem türkischen Arbeitsrecht abgestimmt werden.
3. Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Auch wenn viele aus Deutschland die Arbeitnehmerrechte bereits gut kennen, sollten einige Besonderheiten im türkischen Kontext hervorgehoben werden:
- Mindestlohn und Gehaltszahlungen: Der türkische Gesetzgeber bestimmt jährlich einen Mindestlohn, an den sich alle Arbeitgeber halten müssen.
- Urlaubsanspruch: In der Türkei hängt die Zahl der Urlaubstage von der Betriebszugehörigkeit ab. Die gesetzlichen Mindestansprüche sind einzuhalten.
- Arbeitszeiten: Laut türkischem Arbeitsgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden nicht überschreiten, kann jedoch durch Überstundenregelungen angepasst werden.
Auf Arbeitgeberseite gelten zusätzliche Pflichten:
- Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer korrekt bei der Sozialversicherung (SGK) angemeldet und Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden.
- Arbeitssicherheit: Bestimmungen zu Gefahrenverhütung, Gesundheitskontrollen und Schutzkleidung sind strikt einzuhalten.
- Fortlaufende Dokumentationspflicht: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge und relevante Schriftstücke sollten lückenlos und nach gesetzlichen Anforderungen archiviert werden.
4. Kündigung, Aufhebungsverträge und Abfindung
Ein zentraler Punkt im türkischen Arbeitsrecht ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Folgende Aspekte sind besonders wichtig:
- Kündigungsgründe:
- Ordentliche Kündigung: kann betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein.
- Außerordentliche Kündigung: nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, grobe Beleidigung).
- Kündigungsfristen: Diese richten sich in der Türkei nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und können zwischen zwei und acht Wochen betragen.
- Abfindungszahlungen (Kıdem Tazminatı): Bei einer mindestens einjährigen Betriebszugehörigkeit und rechtmäßiger Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung. Die Höhe bestimmt sich nach Dauer der Beschäftigung und Höhe des letzten Gehalts.
- Kündigungsschutzklagen: Arbeitnehmer können sich im Falle einer Kündigung an die Gerichte wenden, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Falke law.tax vertritt in Kündigungsschutzverfahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, setzt aber – entsprechend unserem Schwerpunkt – häufig die Interessen der Arbeitgeber durch.
Gerade für deutsche Unternehmen ist es ratsam, bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrags Kündigungsmodalitäten klar zu definieren. Zudem kann die Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrags eine flexible und konfliktvermeidende Alternative zur Kündigung sein.
5. Rechtliche Beratung bei Restrukturierungen und M&A
Bei Mergers & Acquisitions (M&A) und Umstrukturierungen steht meist eine umfassende Due Diligence an, die arbeitsrechtliche Faktoren einschließt. Dies gilt insbesondere, wenn Betriebe in der Türkei erworben, zusammengelegt oder geschlossen werden. Hierbei ist Folgendes essenziell:
- Überprüfung bestehender Arbeitsverträge: Sind alle Verträge konform mit dem türkischen Arbeitsrecht? Welche Risiken bestehen, etwa durch unklare Vertragsinhalte?
- Anpassung von Betriebsvereinbarungen: Auch wenn Betriebsräte in türkischen Unternehmen anders organisiert sind als in Deutschland, können innerbetriebliche Regelwerke bestehen, die zu beachten sind.
- Personalüberleitung: Bei Zusammenschlüssen stellt sich häufig die Frage, wie Mitarbeiter erfolgreich weiterbeschäftigt oder gegebenenfalls rechtssicher gekündigt werden können.
- Vermeidungsstrategien für Haftungsrisiken: Arbeitsrechtliche Verstöße (etwa bei Sozialversicherungsbeiträgen oder im Arbeitsschutz) können schnell teuer werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine gründliche Prüfung vorab und ein professionelles Projektmanagement sparen Kosten und minimieren juristische Auseinandersetzungen. Hier unterstützt Falke law.tax mit einem erfahrenen Team aus deutschsprachigen Rechtsanwälten und Steuerberatern.
6. Warum Falke law.tax?
Unser Fokus bei Falke law.tax liegt im Bereich des türkischen Arbeitsrechts, wobei wir insbesondere die wirtschaftsrechtlichen Bedürfnisse unserer Mandanten im Blick haben. Unser deutschsprachiges Team bietet:
- Mehrsprachige Beratung: Auf Deutsch, Englisch und Türkisch, damit keine sprachlichen Missverständnisse auftreten.
- Umfassende Erfahrung: Langjährige Praxis in der Betreuung internationaler Unternehmen, die in der Türkei agieren.
- Spezialisierte Expertise: Wir bearbeiten alle relevanten Fragen rund um Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Arbeitssicherheit, Vergütungssysteme, Due Diligence und M&A.
- Individuelle Lösungen: Ob Arbeitgebervertretung oder Einzelfragen zu Arbeitnehmerrechten – wir entwickeln passgenaue Strategien.
Dank unserer engen Zusammenarbeit mit Personalabteilungen und unseren stetigen Fortbildungen im Bereich türkisches Arbeitsrecht bleiben wir auf dem neuesten Stand und reagieren schnell auf gesetzliche Änderungen.
7. Häufige Fragestellungen
- Wie hoch ist der Mindestlohn in der Türkei?
Jedes Jahr wird der Mindestlohn neu festgelegt. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen einzuhalten, andernfalls drohen arbeitsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. - Was passiert bei einem Betriebsübergang?
In der Türkei gelten ähnliche Grundsätze wie in Deutschland: Die Arbeitsverhältnisse gehen in der Regel auf den neuen Betriebsinhaber über. Eine frühzeitige juristische Prüfung ist jedoch entscheidend, um Abweichungen im lokalen Recht zu berücksichtigen. - Welche Fristen gelten bei der Kündigung?
Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und können zwischen zwei und acht Wochen betragen. Dabei ist zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung zu unterscheiden. - Wie läuft ein arbeitsrechtliches Gerichtsverfahren in der Türkei ab?
Zunächst ist oft ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Kommt es zu keiner Einigung, folgt das Gerichtsverfahren. Die Verfahrensdauer kann je nach Instanz und Komplexität variieren.
8. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung
Wenn Sie Fragen zum türkischen Arbeitsrecht haben oder eine kompetente Rechtsvertretung suchen, stehen Ihnen unsere Experten gern zur Verfügung. Falke law.tax bietet eine unverbindliche Erstberatung an – sowohl telefonisch als auch per E-Mail.
- Telefon: +90 212 945 52 52 (Türkei)
- Telefon: +49 711 9533 85 68 (Deutschland)
- E-Mail: info@falke.com.tr
Ob Unternehmensgründung in der Türkei, Vertragsgestaltung, Arbeitserlaubnisverfahren für ausländische Mitarbeiter oder Kündigungsschutzklagen – wir finden gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen. Mit Falke law.tax sind Sie in der Türkei nicht allein.
Hinweis: Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über das türkische Arbeitsrecht bieten und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Sprechen Sie uns einfach an, damit wir Ihre Fragen im Detail klären können.