1. Einleitung und Bedeutung der Inflationsbuchhaltung

Die türkische Wirtschaft unterliegt immer wieder starken Preisschwankungen. Um diesen Schwankungen in der Finanzbuchhaltung gerecht zu werden, existiert die Inflationsbuchhaltung (auf Türkisch: Enflasyon Muhasebesi). Sie sorgt dafür, dass Jahresabschlüsse ein realistisches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegeln.

Mit dem am 15. Februar 2025 im Amtsblatt (Resmî Gazete Nr. 32814) veröffentlichten Tebliğ Nr. 582 des türkischen Finanzministeriums (Hazine ve Maliye Bakanlığı / Gelir İdaresi Başkanlığı) ergeben sich wichtige Änderungen:

  • Für 2024 müssen bestimmte Unternehmen wieder eine Inflationsbereinigung vornehmen.
  • Für 2025 (1. bis 3. Zwischensteuerzeitraum) ist dagegen keine Inflationsbuchhaltung vorgesehen.

In diesem Beitrag von Falke Law.Tax erhalten Sie einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, die praktische Umsetzung sowie die Auswirkungen auf Ihre Unternehmensplanung.

2. Rechtliche Grundlagen gemäß Tebliğ Nr. 582

Die Grundlage der Inflationsbuchhaltung ist im türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu – VUK), Artikel 298 (Mükerrer) verankert. Dort heißt es, dass Unternehmen bei Übersteigen bestimmter Inflationsschwellen ihre Bilanzen inflationsbereinigt aufstellen müssen. Außerdem erlaubt die Vorschrift dem Finanzministerium, Ausnahmen nach Umsatzhöhe oder anderen Kriterien zu definieren.

Der neue Tebliğ Nr. 582 konkretisiert diese Vorgaben wie folgt:

  1. Pflicht zur Inflationsbuchhaltung für 2024

    • Betriebe mit einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen TRY sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse 2024 um Inflationsanpassungen zu ergänzen.
    • Dies gilt auch für Unternehmen, die in den vorangegangenen Zwischenperioden (geçici vergi dönemleri) noch keine Inflationsbereinigung vorgenommen haben. Spätestens zum Jahresende 2024 müssen sie eine Korrektur durchführen.
  2. Keine Inflationsbuchhaltung in den Zwischenperioden 2025

    • Für das Jahr 2025 (1. bis 3. geçici vergi dönemi) wurde festgelegt, keine Inflationsberechnung vorzunehmen. Unternehmen sind damit vorerst von den zusätzlichen Dokumentations- und Bewertungspflichten befreit.
    • Auch Unternehmen mit einem Sondergeschäftsjahr (gemäß Artikel 174 VUK) profitieren davon, sofern ihre Zwischensteuerzeiträume in das Kalenderjahr 2025 fallen.
  3. Besonderheiten für bestimmte Branchen

    • Laut VUK müssen Unternehmen, die z. B. Edelmetallhandel betreiben, stets Inflationskorrekturen durchführen, unabhängig von Umsatzgrenzen oder Inflationsschwellen.
    • Prüfen Sie daher genau, ob Sie unter eine branchenbezogene Sonderregelung fallen.

3. Wer ist 2024 betroffen?

Gemäß den neuen Bestimmungen richtet sich die Verpflichtung für 2024 insbesondere an:

  • Unternehmen mit unter 50 Millionen TRY Jahresumsatz
  • Firmen, die in ihrer Bilanz 2023 oder den ersten Zwischenperioden 2024 noch keine Inflationsanpassung durchgeführt haben, aber nun unter die Kriterien fallen.

Alle Betriebe, die in dieses Schema passen, müssen bis zum 31.12.2024 (bzw. zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres) eine Inflationsbereinigung der Jahresabschlüsse vornehmen. Dafür sind:

  • Aktuelle Indexwerte (durch das Finanzministerium vorgegeben) zu verwenden,
  • Bewertungsdifferenzen sowie Korrekturposten eindeutig auszuweisen,
  • Eine saubere Dokumentationsgrundlage zu schaffen, damit künftige Prüfungen durch das Finanzamt reibungslos ablaufen.

4. Warum entfällt die Inflationsbuchhaltung 2025?

Die Behörde begründet die Entlastung für 2025 damit, dass einerseits die langfristigen Inflationsziele neu bewertet wurden und andererseits Unternehmen nach dem aufwendigen Umstellungsjahr 2024 Zeit bekommen sollen, ihre Abläufe zu stabilisieren. Somit müssen die meisten Firmen im 1. bis 3. Quartal 2025 keine zusätzlichen Inflationskorrekturen vornehmen.

Allerdings empfehlen wir von Falke Law.Tax, die Entwicklungen genau im Blick zu behalten. Erfahrungsgemäß können gesetzliche Anpassungen in Zeiten schwankender Inflationsraten rasch erfolgen, sodass sich Anforderungen kurzfristig ändern.

5. Praktische Umsetzung und Tipps

  1. Systematisches Controlling

    • Führen Sie ein Index-Tracking durch, um frühzeitig zu erkennen, ob Sie auch nach 2024 (z. B. in einem späteren Geschäftsjahr) erneut zur Inflationsbuchhaltung verpflichtet sein könnten.
    • Halten Sie die täglichen Buchungen sauber voneinander getrennt, um im Fall einer plötzlichen Wiedereinführung der Anpassung zügig reagieren zu können.
  2. Zusammenarbeit mit Fachexperten

    • Aufgrund der Komplexität der enflasyon muhasebesi empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die mit dem türkischen Steuerrecht vertraut sind.
    • Bei Falke Law.Tax unterstützen wir Sie gerne in allen Fragen rund um Bilanzierung und Steuerplanung in der Türkei.
  3. Gründliche Dokumentation

    • Alle Anpassungen und Buchungen sollten lückenlos dokumentiert werden, damit Sie im Falle einer Betriebsprüfung keine Probleme bekommen.
    • Für 2024 empfiehlt es sich, bereits in den Zwischenberichten Nachweise über Wertveränderungen zu sammeln, selbst wenn diese erst am Jahresende in die Bilanz einfließen.
  4. Abweichendes Geschäftsjahr prüfen

    • Wer ein Sondergeschäftsjahr nach Artikel 174 VUK führt, sollte besonders auf die Terminfristen achten. In manchen Fällen fällt das Geschäftsjahresende nicht auf den 31.12., was zu anderen Stichtagen für die Inflationsbereinigung führen kann.

6. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen

  • Veränderte Gewinnermittlung
    Durch die Enflasyon Muhasebesi kann sich der steuerpflichtige Gewinn erhöhen oder verringern. Vorräte, Anlagegüter und Verbindlichkeiten werden inflationsbereinigt, was stille Reserven aufdecken kann.

  • Realistischere Finanzberichte
    Eine korrekte Inflationsbuchhaltung führt langfristig zu verlässlicheren Finanzinformationen, auf deren Grundlage Investitionen, Finanzierungen und Businesspläne präziser erstellt werden.

  • Kosten und Aufwand
    Für 2024 steigt der administrative Aufwand durch zusätzliche Buchungen und Dokumentationen. Allerdings entfällt diese Pflicht wieder in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025, was eine kurzfristige Entlastung darstellt.

7. Fazit: Jetzt handeln und Chancen nutzen

Die Inflationsbuchhaltung in der Türkei bleibt dynamisch. Während 2024 für Unternehmen mit unter 50 Millionen TRY Umsatz eine verbindliche Inflationsanpassung vorgesehen ist, entfällt sie 2025 (in den ersten drei Zwischenperioden). Die Entscheidung des Finanzministeriums bietet Firmen Zeit, ihre Systeme zu optimieren und sich auf mögliche zukünftige Änderungen im türkischen Steuerrecht vorzubereiten.

  • Was sollten Sie tun?
    • Prüfen Sie, ob Sie 2024 verpflichtet sind.
    • Richten Sie Ihre Steuerplanung rechtzeitig auf potenzielle Mehrbelastungen aus.

Für weiterführende Beratung stehen wir bei Falke Law.Tax Ihnen gerne zur Seite. Ob Buchführung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung – unser Expertenteam unterstützt Unternehmen dabei, in der Türkei rechtskonform und erfolgreich zu agieren. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.


Hinweis: Dieser Artikel gibt lediglich einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine detaillierte steuerliche Einzelfallberatung. Für verbindliche Aussagen sollten Sie einen fachkundigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer konsultieren.

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