Immobilien in der Türkei geerbt – Was ist zu tun?

Wenn Sie Immobilien in der Türkei geerbt haben, stellen sich viele rechtliche und steuerliche Fragen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen klaren Überblick darüber, welche Schritte Sie unternehmen müssen und worauf Sie achten sollten.

Schritt 1: Erbschein beantragen

Der erste Schritt, um Ihre geerbte Immobilie in der Türkei offiziell übernehmen zu können, ist die Beantragung eines türkischen Erbscheins (“Veraset İlamı”). Ein in Deutschland ausgestellter Erbschein ist in der Türkei lediglich für bewegliche Vermögenswerte gültig, nicht jedoch für Immobilien. Um die Immobilie in der Türkei rechtswirksam übernehmen zu können, müssen Sie in der Türkei einen gesonderten Erbschein beantragen. Hierfür kann der deutsche Erbschein lediglich als Beweismittel dienen und muss übersetzt sowie apostilliert oder legalisiert sein.

Schritt 2: Steuerliche Pflichten erfüllen

In der Türkei fällt bei Erbschaften die Erbschaftsteuer (“Veraset ve İntikal Vergisi”) an. Diese Steuer wird individuell nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad berechnet. Sie sind verpflichtet, die Steuererklärung binnen vier Monaten nach dem Erbfall beim zuständigen Finanzamt in der Türkei einzureichen. Erst nach Einreichung der Steuererklärung und Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (“İlişik Yoktur Yazısı”) vom Finanzamt kann die Umschreibung der Immobilie erfolgen.

Wichtig: Bei verspäteter Meldung können Strafzahlungen anfallen.

Schritt 3: Grundbuchänderung

Nach Vorlage des türkischen Erbscheins und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes müssen Sie beim zuständigen Grundbuchamt (“Tapu Sicil Müdürlüğü”) die Umschreibung der Immobilie auf Ihren Namen beantragen. Hierfür benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Original-Erbschein oder beglaubigte Übersetzung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (“İlişik Yoktur Yazısı”)
  • Pass oder Personalausweis
  • Steueridentifikationsnummer (“Vergi Kimlik Numarası”)
  • Aktuelle Passfotos

Die Umschreibung ist ein entscheidender Schritt, um Ihre Eigentümerstellung rechtskräftig zu dokumentieren.

Schritt 4: Immobilienverwaltung und Vermietung

Nachdem Sie rechtmäßiger Eigentümer geworden sind, stellt sich die Frage, wie die Immobilie genutzt werden soll. Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Eigennutzung
  • Vermietung (kurz- oder langfristig)
  • Verkauf der Immobilie

Jede dieser Optionen bringt spezifische rechtliche und steuerliche Konsequenzen mit sich, die professionell geprüft werden sollten.

Wichtige Hinweise für Erbengemeinschaften

Falls mehrere Erben vorhanden sind, reicht es aus, wenn einer der Erben für die gesamte Erbengemeinschaft den Antrag zur Grundbuchumschreibung stellt. Allerdings müssen alle Miterben gemeinsam handeln, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Kommt es zwischen den Miterben zu keiner Einigung bezüglich Nutzung oder Verkauf der Immobilie, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Teilungsklage (“Ortaklığın Giderilmesi Davası”) einzureichen. Diese Klage zielt darauf ab, die Erbengemeinschaft aufzulösen und die Immobilie entweder durch Verkauf oder Teilung aufzuteilen.

Schritt 5: Rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen

Die Verwaltung von Erbschaftsangelegenheiten im Ausland kann komplex sein. Insbesondere wenn Sie der türkischen Sprache nicht mächtig sind, empfehlen wir dringend, erfahrene Rechtsanwälte hinzuzuziehen. Unsere Kanzlei bietet spezialisierte Unterstützung für deutschsprachige Erben, die Immobilien in der Türkei geerbt haben.

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  • Deutschsprachige Beratung und Betreuung vor Ort.
  • Umfassende Unterstützung bei steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.

Fazit

Das Erben einer Immobilie in der Türkei erfordert eine sorgfältige Vorgehensweise und Kenntnisse sowohl des deutschen als auch des türkischen Rechts. Zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte optimal wahrzunehmen.

Für eine unverbindliche Erstberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt, um Ihre Fragen rund um Ihre geerbte Immobilie in der Türkei zu klären und gemeinsam eine individuelle Strategie zu entwickeln.

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