Forderungsbeitreibung in der Türkei – Inkasso

In einer globalisierten Welt sind immer mehr europäische Unternehmen und Privatpersonen bestrebt, Geschäftsbeziehungen in der Türkei aufzubauen. Leider verläuft nicht jede Geschäftsbeziehung reibungslos, und trotz aller rechtlichen Vorkehrungen können offene Forderungen zurückbleiben. Was sollten Sie also tun, wenn ein Schuldner mit Sitz in der Türkei seine Schulden nicht begleicht? In diesem Artikel werden wir Ihnen einen Leitfaden zur erfolgreichen Forderungsbeitreibung in der Türkei präsentieren.

1. Gerichtliche Geltendmachung: Der Weg zum Erfolg

Wenn es darum geht, offene Forderungen in der Türkei geltend zu machen, bleibt grundsätzlich nur der Weg über das Gerichtssystem. Dies kann sowohl in Deutschland als auch in der Türkei erfolgen.

1.1. Einheimischer Rechtsanwalt in der Türkei

Wenn Sie offene Forderungen in der Türkei gerichtlich geltend machen möchten, empfiehlt es sich, dies über einen einheimischen Rechtsanwalt in der Türkei zu tun. Dies bietet den Vorteil, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss des Gerichtsverfahrens die Vollstreckung in der Türkei unmittelbar und effizient durchführen können. Im Gegensatz dazu erfordert ein erfolgreiches Gerichtsverfahren in Deutschland ein zusätzliches kosten- und zeitaufwendiges Anerkennungsverfahren in der Türkei.

1.2. Zahlungsbefehl nach türkischem Recht

Gemäß dem türkischen Insolvenz- und Vollstreckungsgesetz können Sie in der Türkei vor einem Klageverfahren einen Zahlungsbefehl beantragen. Dem Schuldner wird eine Frist von 7 Tagen eingeräumt, um gegen den Zahlungsbefehl Einspruch zu erheben.

Wenn der Schuldner innerhalb dieser Frist keinen Einspruch erhebt, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und somit vollstreckbar. Bei einem unbegründeten Einspruch kann der Schuldner zu einem verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 40 % der Forderung verurteilt werden.

2. Vollstreckung und Berufung

Nach erfolgreichem Abschluss des Gerichtsverfahrens in der Türkei kann die Gegenseite innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des schriftlichen Urteils Berufung einlegen. Beachten Sie jedoch, dass das Urteil bereits vollstreckbar ist, obwohl es noch nicht rechtskräftig ist. Der Schuldner oder Beklagte kann die Vollstreckung nur durch die Zahlung des gesamten Forderungsbetrags an die Gerichtskasse oder durch Hinterlegung als Sicherheit stoppen.

3. Die Rolle der Arrestpfändung

Im türkischen Recht gibt es eine besondere Möglichkeit vor Einleitung eines Gerichts- oder Vollstreckungsverfahrens: die Arrestpfändung. Wenn die Gefahr besteht, dass der Schuldner sein Vermögen bis zum Abschluss eines ordentlichen Zahlungsbefehls- oder Gerichtsverfahrens verheimlicht, an Dritte überträgt oder flüchtet, kann in der Türkei ein Arrestpfändungsbeschluss beantragt werden. Hierbei ist keine Zustellung an den Schuldner erforderlich. Der Gläubiger muss jedoch die Fälligkeit der Forderung glaubhaft machen und eine Garantie in Höhe von 15 % des Forderungsbetrags anbieten.

Nach Erlass des Arrestpfändungsbeschlusses muss die Arrestpfändung innerhalb von 10 Tagen vollstreckt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Beschluss unwirksam. Da die Arrestpfändung im türkischen Recht als vorläufige Maßnahme gilt, muss innerhalb von 7 Tagen nach der Vollstreckung des Beschlusses das Hauptverfahren eingeleitet werden.

4. Weitere Informationen und Unterstützung

Wenn Sie weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema benötigen oder professionelle Unterstützung bei der Forderungsbeitreibung in der Türkei wünschen, steht Ihnen unser informativer Leitfaden zur Verfügung.

Forderungsbeitreibung in der Türkei – Inkasso

Verfasst von: Dr. Fatih Dogan LL.M Avukat

Dogan & Koyuncu Rechtsanwälte

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