In der Welt der Unternehmensfinanzen und Investitionen ist es unerlässlich, die steuerlichen Rahmenbedingungen eines Landes zu verstehen. Das gilt auch für das türkische Steuerrecht, das durch seine historischen Wurzeln und seine jüngsten Reformen eine komplexe Landschaft darstellt. In diesem Artikel werden wir einen tiefen Einblick in das türkische Steuersystem geben, von der Einkommensteuer über die Körperschaftsteuer bis hin zu Verbrauchs- und Vermögenssteuern.

Einkommensteuern (Gelir Vergileri)

Einkommensteuer (Gelir Vergisi)

Das türkische Einkommensteuergesetz, bekannt als “Gelir Vergisi Kanunu”, bildet die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Einkommensteuer. Diese Steuer betrifft natürliche Personen, die Einkommen sowohl aus der Türkei als auch aus dem Ausland erzielen. Es gibt zwei Hauptkategorien von Steuerpflichtigen: unbeschränkt Steuerpflichtige (die mehr als 6 Monate in der Türkei verbringen) und beschränkt Steuerpflichtige (die weniger als 183 Tage in der Türkei verbringen).

Die Einkommensteuersätze variieren je nach Höhe des Einkommens und der Art der Einkommensquellen. Im Jahr 2022 reicht der Steuersatz von 15% bis zu 40%, wobei höhere Einkommen progressiv höhere Sätze zahlen.

Quellensteuer (Stopaj Vergisi)

Ein interessantes Merkmal des türkischen Steuersystems ist die Quellensteuer, auch als “Stopaj Vergisi” bekannt. Diese wird direkt an der Quelle erhoben, ohne auf die jährliche Steuererklärung zu warten. Zum Beispiel müssen Mieter, Banken und Unternehmen, die Zinserträge oder Dividenden zahlen, die Quellensteuer abziehen und sie direkt an das Finanzamt weiterleiten.

Körperschaftsteuer (Kurumlar Vergisi)

Die Körperschaftsteuer in der Türkei wird gemäß dem “Kurumlar Vergisi Kanunu” erhoben. Sie betrifft Gesellschaften, Genossenschaften, öffentliche Wirtschaftsanstalten, wirtschaftliche Betriebe von Vereinen und Stiftungen sowie Geschäftspartnerschaften. Der einheitliche Steuersatz beträgt 22%.

Es gibt zwei verschiedene Verpflichtungsformen: Körperschaften mit Sitz in der Türkei unterliegen der vollen Steuerpflicht, während Körperschaften, die durch Verbindungsbüros in der Türkei vertreten sind, einer reduzierten Steuerpflicht unterliegen.

Ausgabensteuern (Gider Vergileri)

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (Katma Değer Vergisi – KDV)

Die Mehrwertsteuer, auch bekannt als “Katma Değer Vergisi (KDV)”, wird in der Türkei seit 1985 erhoben. Sie gilt für Dienstleistungen, Warenimporte und andere Tätigkeiten. Die Steuersätze variieren zwischen 1% und 18%, abhängig von der Kategorie der Waren oder Dienstleistungen.

Eine bemerkenswerte Praxis in der Türkei ist, dass ausländische Kunden, die Dienstleistungen in der Türkei erhalten, in der Regel ebenfalls die türkische Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Sonderverbrauchssteuer (Özel Tüketim Vergisi – ÖTV)

Die Sonderverbrauchssteuer wurde 2002 in der Türkei eingeführt und betrifft vor allem Luxus-, gesundheitsschädliche und umweltschädliche Produkte wie Alkohol und Benzin. Sie wird pauschal oder anteilig auf bestimmte Waren und Dienstleistungen erhoben.

Steuern für Bank- und Versicherungsleistungen (Bankacılık ve Sigorta Muameleleri Vergisi – BSMV)

Banken und Versicherungsgesellschaften unterliegen nicht der Mehrwertsteuer, sondern der “Bank- und Versicherungssteuer (BSMV)”. Der Regelsteuersatz beträgt 5%.

Stempelsteuer (Damga Vergisi)

Die Stempelsteuer in der Türkei gilt für schriftliche Verträge, Belege und rechtlich relevante Papiere. Die Steuersätze variieren je nach Art des Dokuments und liegen zwischen 0,189% und 0,948%.

Vermögensteuern (Varlık Vergileri)

Erbschafts- und Schenkungssteuer (Veraset ve İntikal Vergisi)

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer betrifft die Übertragung von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung. Die Steuersätze reichen von 1% bis zu 30%, abhängig von der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe/Schenker und Geerbtem/Beschenktem.

Grundsteuer und Immobilienerwerbsteuer (Emlak Vergisi ve Tapu Harcı)

Die Türkei erhebt Grundsteuern auf Gebäude und Grundstücke. Die Steuersätze betragen 0,1% für Wohngebäude und 0,2% für andere Gebäude. Die Grundstückssteuer beträgt 0,1% für Baugrundstücke und 0,2% für andere Grundstücke. Zusätzlich gibt es die Immobilienerwerbsteuer von 2% für Verkäufer und Käufer beim Kauf oder Verkauf von Immobilien.

Kraftfahrzeugsteuer (Motorlu Taşıtlar Vergisi)

Die Kraftfahrzeugsteuer in der Türkei richtet sich nach dem Hubraum und dem Alter des Fahrzeugs. Sie wird jährlich in zwei Raten im Januar und Juli entrichtet.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze und -sätze sich ändern können. Daher sollten Investoren und Unternehmen stets aktuelle Informationen über das türkische Steuerrecht einholen.

Mit diesem umfassenden Überblick über das türkische Steuersystem sind Sie gut gerüstet, um die steuerlichen Aspekte Ihrer Geschäftstätigkeiten oder Investitionen in der Türkei zu verstehen. Es ist jedoch ratsam, sich mit einem Fachexperten oder Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die spezifischen steuerlichen Anforderungen und Pflichten für Ihr Unternehmen oder Ihre finanziellen Aktivitäten zu klären.

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