Gesellschaften (Firmen) sind in der Türkei qua Gesetz verpflichtet, Handelsbücher zu führen, um Ihre Verwaltungs- und Finanzsituation zu belegen sowie ihre Handelsbeziehungen nachzuweisen. Um rechtlich Bestand zu haben sind diese Bücher wiederum jeweils zum Geschäftsjahresschluss oder vorbestimmten anderen Terminen notariell mit der Abschluss- und Eröffnungsbeglaubigung zu versehen, .
Eine Liste der jeweilig einschlägigen Termine ist wie folgt:
Nr. | Zu führendes Buch | Erstbeglaubigung | Pflicht zur Beglaubigung des neuen Geschaeftsjahres | Pflicht zur Abschlussbeglaubigung |
1 | AuftragsbuchYevmiye Defteri (*) | Waehrend der Gründung, vor der Geschaeftsaufnahme | Im letzten Monat vor Beginn des neuen Geschaeftsjahres (Wenn das Geschaeftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bis Ende Dezember) | verpflichtendBis zum Ende des 6. Monats nach Abschluss des Geschaftsjahres (Wenn das Geschaeftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bis Ende Juni) |
2 | HauptbuchDefteri Kebir (*) | Waehrend der Gründung, vor der Geschaeftsaufnahme | Im letzten Monat vor Beginn des neuen Geschaeftsjahres (Wenn das Geschaeftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bis Ende Dezember) | Nicht verpflichtend |
3 | BestandsbuchEnvanter Defteri | Waehrend der Gründung, vor der Geschaeftsaufnahme | Im letzten Monat vor Beginn des neuen Geschaeftsjahres (Wenn das Geschaeftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bis Ende Dezember) | Nicht verpflichtend |
4 | Anteilsbuch Pay Defteri | Waehrend der Gründung, vor der Geschaeftsaufnahme | (**) | Nicht verpflichtend |
5 | VorstandsbeschlussbuchYönetim Kurulu Karar Defteri | Waehrend der Gründung, vor der Geschaeftsaufnahme | Im letzten Monat vor Beginn des neuen Geschaeftsjahres (Wenn das Geschaeftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bis Ende Dezember) | verpflichtendBis zum Ende des 1. Monats nach Abschluss des Geschaftsjahres (Wenn das Geschaeftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bis Ende Januar) |
6 | Generalversammlungs- u. BeschlussbuchGenel Kurul Toplantı ve Müzakere Defteri | Waehrend der Gründung, vor der Geschaeftsaufnahme | (**) | Nicht verpflichtend |
Stand: 30.12.2014