Gebührentabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der Rechtsanwaltskammer Istanbul 2025 (01.01.2025 – 31.12.2025)
RVG Tabelle – Was bedeutet das genau und warum ist sie für Mandanten in Istanbul so wichtig? Bei Falke law.tax, Ihrer deutschsprachigen Kanzlei in Istanbul, erhalten Sie umfassende Informationen rund um die RVG Tabelle sowie transparente Einblicke in mögliche Rechtsanwaltskosten. Ob Sie eine gerichtliche Vertretung benötigen oder sich vorab über Honorarsätze informieren möchten, unsere erfahrenen Anwälte bieten Ihnen eine individuelle Beratung, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse im türkischen Rechtssystem.
Als deutschsprachige Kanzlei in Istanbul bietet Falke law.tax Unternehmen und Privatpersonen umfassende Rechts- und Steuerberatung im türkischen Rechtssystem. Sind Sie auf der Suche nach klaren Informationen zu Gebühren und Honoraren und interessiert an einer Gebührentabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (oft auch als RVG Tabelle bezeichnet)? Unser erfahrenes Team beantwortet Ihnen gerne alle Fragen zu den Rechtsanwaltsgebühren und erläutert, wie sich diese Kosten in grenzüberschreitenden Mandaten zwischen Deutschland und der Türkei konkret gestalten.
Unsere Mandantschaft aus Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern profitiert insbesondere von unserer langjährigen Erfahrung in Rechtsgebieten wie Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie Steuerrecht. Durch unsere zweisprachige Kompetenz überwinden wir sprachliche und kulturelle Barrieren und sind in der Lage, Ihnen individuelle Lösungen zu bieten. Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist eine transparente Kostenstruktur und eine fundierte Risikoabschätzung, die sich an der aktuellen RVG Tabelle orientiert. So erhalten Sie bereits vor Mandatserteilung eine klare Vorstellung über mögliche Aufwendungen und Verfahrensabläufe.
Gerade bei grenzüberschreitenden Mandaten müssen unterschiedliche Rechtssysteme, sprachliche Feinheiten und kulturelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Wie sehr profitieren Sie von einer Kanzlei, die sowohl deutschsprachig als auch im türkischen Recht versiert ist? Wir wissen, welche Fragestellungen bei Rechts- und Steuerangelegenheiten im Vordergrund stehen. Unser pragmatischer, lösungsorientierter Ansatz trägt dazu bei, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und alle relevanten Informationen bereitzustellen. Das Ziel: Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und Ihr Anliegen effizient zum Erfolg zu führen.
Im nächsten Schritt möchten wir Ihnen unsere Mindesthonorartabelle für 2025 vorstellen, die für sämtliche Tätigkeiten vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 gilt. Sie dient als Leitfaden für Ihre Finanz- und Prozessplanung, wenn Sie in der Türkei rechtliche Beratung oder Prozessvertretung benötigen. Doch inwiefern unterscheidet sich diese Übersicht von einer klassischen Gebührentabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz? Bitte beachten Sie, dass die in unserer Tabelle genannten Beträge Richtwerte sind, die in besonderen Fällen angepasst werden können. Individuelle Faktoren wie der Schwierigkeitsgrad des Falls, zusätzliche Gutachten oder ein erhöhter Zeitaufwand wirken sich auf die endgültige Gebührenhöhe aus.
Wie können Sie sicherstellen, dass Sie bei komplexeren oder zeitintensiven Verfahren den Überblick behalten und keine unvorhergesehenen Kosten entstehen? Wir besprechen alle Eventualitäten frühzeitig mit Ihnen und stimmen unsere Honorare transparent ab. Darüber hinaus arbeiten wir bei Falke law.tax eng mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachexperten zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten. Möchten Sie wissen, wer diese Koordination übernimmt? Selbstverständlich sorgen wir für eine reibungslose Abstimmung aller Beteiligten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft oder Ihre persönlichen Belange konzentrieren können.
Benötigen Sie weitere Informationen zur RVG Tabelle, zu unserer eigenen Mindesthonorartabelle 2025 oder zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz? Wir laden Sie herzlich ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Fachanwälte und Steuerexperten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise zu ermitteln. Ob Sie eine präzise Auskunft zu einem bestimmten Thema suchen oder eine langfristige Strategie für Ihr Unternehmen in der Türkei entwickeln möchten – wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen sorgfältig zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um eine Erstberatung zu vereinbaren. Mit unserem deutschsprachigen Fachwissen und umfangreicher Praxiserfahrung im türkischen Recht begleiten wir Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss Ihres Falls. Durch unsere strukturierte Vorgehensweise und die Nutzung moderner Kommunikationswege bleiben Sie stets auf dem Laufenden. Überlassen Sie nichts dem Zufall und profitieren Sie von einer professionellen Vertretung, die sich an der Gebührentabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG Tabelle) orientiert und Ihre Interessen zielorientiert vertritt – Falke law.tax ist Ihr verlässlicher Partner in Istanbul.
Für Kontakt hier klicken: https://falke.com.tr/kontakt
A – KLAGEN VOR DEN SULH HUKUK MAHKEMELERİ (FRIEDENSGERICHTEN)
- Streitigkeiten aus dem Gesetz über Wohnungseigentum
57.000,00 TL - Erlangung eines Erbscheins
35.000,00 TL
Falls vom Notar ausgestellt: 22.000,00 TL - Räumungsklage
55.000,00 TL
mindestens jedoch 10 % des jährlichen Mietbetrags - Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu)
80.000,00 TL
mindestens jedoch 10 % des Anteils des/der Bevollmächtigten am geschätzten Wert der streitgegenständlichen Sache(n) - Verfahren zu Vormundschaft und Pflegschaft
50.000,00 TL - Verfahren zu vorbeugenden Maßnahmen im Nachlass, Ausschlagung der Erbschaft, Bestellung eines Vertreters für die Erbengemeinschaft
45.000,00 TL - Nachlassinventur (Mirasta Defter Tutulması)
60.000,00 TL
mindestens jedoch 10 % des Streitwerts - Klagen auf Mietfeststellung und Erhöhung der Miete
- a) Vertretung der klagenden Partei
70.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % der auf das Jahr hochgerechneten Erhöhungsdifferenz (bei Vollstreckung dieser Differenz zusätzlich 10 %) - b) Vertretung der beklagten Partei
40.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des jährlichen Betragsunterschieds zwischen der verlangten und der zugesprochenen Miete
- a) Vertretung der klagenden Partei
- Antrag auf Beweissicherung
40.000,00 TL - Bestimmung eines Hinterlegungsorts (Tevdi mahalli tayini)
30.000,00 TL
B – KLAGEN VOR DEN ASLİYE HUKUK MAHKEMELERİ (ZIVILGERICHTEN ERSTER INSTANZ)
- Klagen auf Berichtigung/Änderung von Grundbuch- bzw. Personenstandsregistern (Namens- oder Altersberichtigung), Verfahren zur Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit (Kazai Rüşt)
75.000,00 TL
Falls auf administrativem Wege berichtigt: 30.000,00 TL - Herabsetzungsklage (Tenkis) und Klage auf Rückgabe in der Erbschaft
110.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klage auf Grundbuchlöschung wegen Scheingeschäft (Muvazaa)
130.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klage auf Ungültigkeit eines Testaments (Vasiyetnamenin İptali)
130.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klage auf Unterlassung der Besitzstörung (Men’i Müdahale / Elatmanın Önlenmesi)
80.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klagen auf Grundbuchberichtigung und Eintragung (Tapu İptali ve Tescil)
130.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Vorkaufsrechtsklage (Şuf’a Davası)
110.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klage auf Einräumung eines Durchgangsrechts (Geçit Hakkı)
110.000,00 TL - Klage auf Nutzungsentschädigung (Ecrimisil)
110.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Forderungs- sowie Schmerzensgeld- und Schadensersatzklagen
85.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klage auf Erhöhung des Enteignungsentschädigungsbetrags (Tezyid-i Bedel), Klagen wegen Enteignung ohne gesetzliche Grundlage (Kamulaştırmasız El Atma)*
85.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klage auf Festsetzung und Eintragung der Enteignungsentschädigung
130.000,00 TL - Feststellungsklage (Tespit Davası)
55.000,00 TL - Klagen der Gesellschafter gegen Gesellschaftsbeschlüsse
75.000,00 TL - Klage auf Aufhebung des Ausschlusses aus der Genossenschaft
75.000,00 TL - Vollstreckbarerklärung und Anerkennung ausländischer Urteile (Tenfiz und Tanıma)
90.000,00 TL - Klage auf Kraftloserklärung von Urkunden (Zayi) und Wechseln (Kambiyo Senedi)
75.000,00 TL - Klage auf Ungültigkeit eines Erbscheins (Mirasçılık Belgesinin İptali)
75.000,00 TL
* Gemäß Artikel 31/e (Randüberschrift: „Verbotene Handlungen und Aktivitäten“) des Enteignungsgesetzes Nr. 2942: „Es darf nicht vereinbart werden, dass die vollständige oder teilweise Enteignungsentschädigung dem Anwalt oder dem Prozessbevollmächtigten oder den in ihrem Namen Handelnden zusteht.“
C – KLAGEN VOR DEN AİLE MAHKEMELERİ (FAMILIENGERICHTEN)
- Verfahren zur Eheschließungserlaubnis, Aufhebung der Wartefrist (İddet)
50.000,00 TL - Klagen aus Auflösung einer Verlobung (Rückgabe von Geschenken, Schadenersatz usw.)
75.000,00 TL
mindestens jedoch 10 % des Streitwerts - Scheidungsklagen
- a) Einvernehmliche Scheidung
75.000,00 TL - b) Strittige Scheidung
110.000,00 TL - c) Strittige Scheidung mit materiellem und immateriellem Schadensersatz
110.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts
- a) Einvernehmliche Scheidung
- Güterrechtliche Auseinandersetzung (Mal Rejimi)
110.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Abstammungsrechtliche Klagen (Anerkennung/Anfechtung der Vaterschaft, Vaterschaftsfeststellung, Anfechtung der Abstammung, Adoption)
80.000,00 TL - Unterhaltsklage (Nafaka)
60.000,00 TL - Adoptionsverfahren (Evlat Edinme)
75.000,00 TL - Verfahren nach Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und eheliche Unterhalts- bzw. Schutzmaßnahmen
45.000,00 TL - Tenfizklage (Vollstreckbarerklärung im Familienrecht)
90.000,00 TL
D – KLAGEN VOR DEN TÜKETİCİ MAHKEMELERİ (VERBRAUCHERGERICHTEN)
- Verfahren vor den Verbrauchergerichten
50.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Verfahren vor den Verbraucher-Schiedskommissionen (Tüketici Hakem Heyetleri)
15.000,00 TL
E – KLAGEN AUS DEM VOLLSTRECKUNGS- UND KONKURSRECHT (İCRA İFLAS HUKUKU)
- Negative Feststellungs- und Rückforderungsklagen (Menfi Tespit, İstirdat)
75.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Drittwiderspruchsklagen (İstihkak Davaları)
75.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klagen, die in die Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte fallen (Einwendungen gegen Unterschrift oder Schuld, Beschwerden usw.)
- a) Mit mündlicher Verhandlung
60.000,00 TL - b) Ohne mündliche Verhandlung
45.000,00 TL - c) Vollstreckungsstrafsachen (İcra Ceza)
45.000,00 TL
- a) Mit mündlicher Verhandlung
- Anfechtungsklagen nach dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz
75.000,00 TL - Klage auf Aufhebung einer Zwangsversteigerung (İhalenin feshi)
- a) Bewegliche Sachen
50.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des geschätzten Werts der Sache - b) Unbewegliche Sachen
90.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des geschätzten Werts der Sache
- a) Bewegliche Sachen
- Vollstreckungsverfahren (İcra Takipleri)
- a) Mit bezifferbarem Wert
45.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des geschätzten Werts der Sache - b) Ohne bezifferbaren Wert
45.000,00 TL
- a) Mit bezifferbarem Wert
- Klagen auf Widerspruch gegen Arrest im ordentlichen Gericht (İhtiyati Hacze İtiraz)
40.000,00 TL
F – VERFAHREN UND ANGELEGENHEITEN VOR DEN GERICHTEN FÜR GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM (FİKRİ VE SINAİ HAKLAR MAHKEMELERİ)
- Zivilsachen
80.000,00 TL - Strafsachen
- a) Anzeige und Verfolgung
65.000,00 TL - b) Verteidigung des Angeklagten / Vertretung der Nebenklage
100.000,00 TL
- a) Anzeige und Verfolgung
Hinweis: Bei Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für geistiges und gewerbliches Eigentum sind – je nach Streitgegenstand – die in dieser Tabelle für vergleichbare Verfahren vor anderen Gerichten vorgesehenen Regelungen zu beachten.
G – KLAGEN VOR DEN İŞ MAHKEMELERİ (ARBEITSGERICHTEN)
- Klagen mit bezifferbarem Wert
70.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Klagen ohne bezifferbaren Wert
70.000,00 TL
H – KLAGEN VOR DEN İDARE VE VERGİ MAHKEMELERİ (VERWALTUNGS- UND FINANZGERICHTEN)
- Anfechtungsklagen (İptal Davası)
- a) Mit mündlicher Verhandlung
90.000,00 TL - b) Ohne mündliche Verhandlung
70.000,00 TL
- a) Mit mündlicher Verhandlung
- Leistungsklagen (Tam Yargı Davası)
- a) Mit mündlicher Verhandlung
90.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - b) Ohne mündliche Verhandlung
70.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts
- a) Mit mündlicher Verhandlung
- Klagen aus Steuerstreitigkeiten
- a) Mit mündlicher Verhandlung
90.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - b) Ohne mündliche Verhandlung
70.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts
- a) Mit mündlicher Verhandlung
- Einwendungen nach Gesetz Nr. 4483
- a) Regionales Verwaltungsgericht (Bölge İdare Mahkemesi)
50.000,00 TL - b) Staatsrat (Danıştay)
60.000,00 TL
- a) Regionales Verwaltungsgericht (Bölge İdare Mahkemesi)
- Verfahren, die in erster Instanz vor dem Staatsrat (Danıştay) verhandelt werden
- a) Mit mündlicher Verhandlung
115.000,00 TL - b) Ohne mündliche Verhandlung
90.000,00 TL
- a) Mit mündlicher Verhandlung
I – KLAGEN VOR DEN STRAFGERICHTEN (CEZA MAHKEMELERİ)
- Schwurgericht / Jugendschwurgericht (Ağır Ceza / Çocuk Ağır Ceza)
- a) Verteidigung des Angeklagten
190.000,00 TL - b) Vertretung des Geschädigten/Nebenklägers
120.000,00 TL
- a) Verteidigung des Angeklagten
- Strafgericht / Jugendstrafgericht (Asliye Ceza / Çocuk Mahkemesi)
- a) Verteidigung des Angeklagten/Jugendlichen
120.000,00 TL - b) Vertretung des Geschädigten/Nebenklägers
85.000,00 TL
- a) Verteidigung des Angeklagten/Jugendlichen
- Gericht des Friedensrichters in Strafsachen und Vollstreckungsrichter (Sulh Ceza ve İnfaz Hâkimliği)
50.000,00 TL - Disziplinargericht (Disiplin Mahkemesi)
55.000,00 TL
J – WEITERE RECHTLICHE DIENSTLEISTUNGEN
- Mündliche Beratung in der Kanzlei
- Erste Stunde: 10.000,00 TL
- Jede weitere Stunde: 6.500,00 TL
- Schriftliche Beratung
20.000,00 TL - Beratung per Audio- oder Videokommunikation
9.000,00 TL - Mündliche Beratung außerhalb der Kanzlei (auf Anruf)
- Erste Stunde: 15.000,00 TL
- Jede weitere Stunde: 8.000,00 TL
- Vertretung bei Verwaltungsbehörden, Banken, Grundbuch- oder Erbschaftsangelegenheiten
45.000,00 TL
mindestens jedoch 3 % des Geschäftswerts - Ausarbeitung einer Mahnung, Aufforderung oder Protesterklärung (İhtarname, İhbarname, Protesto)
21.000,00 TL - Anzeigeschrift an die Staatsanwaltschaft (Cumhuriyet Savcılığı Şikayet Dilekçesi)
21.000,00 TL - Klageschrift, Klageerwiderung usw. (Dava, Cevap Dilekçesi vb.)
21.000,00 TL - Berufung-, Kassations- oder Antragsschrift auf Urteilsberichtigung (İstinaf, Temyiz, Karar Düzeltme)
30.000,00 TL - Erstellung von Erbverträgen, Werkverträgen, Teilungsvereinbarungen usw.
100.000,00 TL - Ausarbeitung sonstiger Verträge
60.000,00 TL
mindestens jedoch 5 % des Vertragswerts - Teilnahme an mündlichen Verhandlungen vor Kassationsinstanzen (Yargıtay, Danıştay, Militärgerichtsbarkeit, Rechnungshof)
90.000,00 TL
(zuzüglich Kosten) - Teilnahme an mündlichen Verhandlungen vor den Berufungsgerichten (İstinaf)
65.000,00 TL - Erstellung von Gesellschaftssatzungen, Satzungen, Stiftungsurkunden, Verordnungen, Testamenten, Teilungserklärungen usw.
110.000,00 TL - Verteidigung oder Vertretung in straf- oder verwaltungsrechtlichen Ermittlungen
50.000,00 TL - Für Rechtsanwälte, die im Büro eines Anwalts arbeiten
70.000,00 TL - Laufende Rechtsberatung in Unternehmen (ohne Gerichtssachen und Vollstreckungsverfahren, monatlich)
- a) Einfache Personengesellschaften, Kollektiv-, Kommandit- und GmbH
55.000,00 TL - b) Aktiengesellschaft (A.Ş.)
- (ba) Mit einem Kapital unter 250.000 TL: 60.000,00 TL
- (bb) Mit einem Kapital über 250.000 TL: 70.000,00 TL
- Genossenschaften (Kooperatif)
- a) Mit weniger als 100 Mitgliedern: 50.000,00 TL
- b) Mit mehr als 100 Mitgliedern: 60.000,00 TL
- Laufende Rechtsberatung bei nicht gewerblichen juristischen Personen (ohne Gerichtssachen und Vollstreckungsverfahren, monatlich)
60.000,00 TL - Änderungen der Gesellschaftsverträge und Kapitalerhöhungen
- a) Einfache Personengesellschaften, Kollektiv-, Kommandit- und GmbH
45.000,00 TL - b) Genossenschaften
55.000,00 TL - c) Aktiengesellschaft
60.000,00 TL
- Abwicklung von Hauptversammlungen in Unternehmen
- a) A.Ş. mit bis zu 10 Gesellschaftern
40.000,00 TL - b) A.Ş. mit mehr als 10 Gesellschaftern
55.000,00 TL
- Abwicklung von Generalversammlungen in Genossenschaften
- c) Mit bis zu 100 Mitgliedern
60.000,00 TL - d) Mit mehr als 100 Mitgliedern
70.000,00 TL
- Anteilsübertragung in Gesellschaften
45.000,00 TL - Gesellschaftsgründungen, Rechtsformwechsel und Fusionen
115.000,00 TL - Verfahren vor dem Rechnungshof (Sayıştay Davaları)
75.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Verfahren vor der Steuer-Vergleichskommission (Vergi Uzlaşma Komisyonu)
75.000,00 TL - Parteivertretung in der Mediation (Arabuluculuk)
35.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - Verfahren vor dem Verfassungsgericht (Anayasa Mahkemesi)
- a) Verfahren vor dem Hohen Staatsgericht (Yüce Divan)
150.000,00 TL - b) Individualbeschwerde
- Mit mündlicher Verhandlung: 100.000,00 TL
- Ohne mündliche Verhandlung: 85.000,00 TL
- Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und anderen Internationalen Gerichten
- a) Mit mündlicher Verhandlung
315.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts - b) Ohne mündliche Verhandlung
215.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts
- Sicherungsmaßnahmen wie Arrest, einstweilige Verfügung und Beschlagnahme im Rahmen des geistigen und gewerblichen Eigentums, sofern nicht Bestandteil eines laufenden Verfahrens
55.000,00 TL - Datenschutz- und Compliance-Projekte/-Beratung nach KVKK (monatlich)
120.000,00 TL - Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei
110.000,00 TL - Erlangung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei
110.000,00 TL - Verfahren vor der Menschenrechtsentschädigungskommission (İnsan Hakları Tazminat Komisyonu)
60.000,00 TL
mindestens jedoch 16 % des Streitwerts
Hinweis: Für nicht in der Tabelle aufgeführte Klagen, Vollstreckungsverfahren und sonstige rechtliche Dienstleistungen wird – unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten – analog zu den in dieser Tabelle genannten vergleichbaren Angelegenheiten eine entsprechende Gebühr festgelegt.