Die Nutzung erneuerbarer Energien in der Türkei hat in den letzten Jahren einen bedeutenden Aufschwung erlebt. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Entscheidung der Türkischen Stromvertriebs AG (TEDAS) im Rundschreiben vom 14.09.2015, lizenzfreie Solarstromprojekte bis zu einer Kapazität von 1 MW von der Verpflichtung zur Einreichung eines Umweltverträglichkeitsberichts (CED) zu befreien.
Diese Befreiung gilt nicht nur für einzelne 1 MW Solaranlagen, sondern auch für mehrere solcher Anlagen, solange sie verschiedenen Eigentümern gehören und nicht der gleichen natürlichen oder juristischen Person zuzuordnen sind. Dies basiert auf einer Entscheidung der türkischen Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) vom 08.08.2015.
Die Vorteile dieser Befreiung
Die Einführung dieser Befreiung von Umweltverträglichkeitsberichten (CED) ist ein Meilenstein für Projektentwickler von lizenzfreien 1 MW Wind- und Solarkraftwerken in der Türkei. Sie bringt mehrere Vorteile mit sich:
1. Zeitersparnis
Die Wartezeit, die für die Prüfung eines Umweltverträglichkeitsberichts benötigt wird, kann bis zu einem Monat betragen. Durch die Befreiung entfällt diese Verzögerung, was die Projektentwicklung beschleunigt.
2. Reduzierte Bürokratie und Kosten
Die Einreichung eines Umweltverträglichkeitsberichts ist oft mit bürokratischen Formalitäten und Kosten verbunden. Mit der Befreiung entfallen diese Belastungen, was die finanzielle Seite der Projekte verbessert.
Erhöhung der lizenzfreien Stromerzeugung in der Türkei auf 1 MW
Die Türkei hat sich seit der Einführung des Gesetzes zum Strommarkt am 30.03.2013 zu einem Hotspot für Wind- und Solaranlagenentwicklung entwickelt. Eine entscheidende Änderung dieses Gesetzes war die Erhöhung der Obergrenze für lizenzfreie Stromproduktion von 500 kW auf 1 MW.
Diese Anhebung hat die Kostenstruktur für erneuerbare Energieprojekte verbessert und sowohl nationale als auch internationale Entwickler, EPC-Firmen und Investoren dazu inspiriert, in lizenzfreie erneuerbare Stromerzeugungsprojekte in der Türkei zu investieren.
Die Herausforderungen der erhöhten Stromproduktion
Etwa zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung des Strommarktgesetzes wurden Anträge für lizenzfreie 1 MW Solarkraftwerksprojekte mit einer Gesamtkapazität von rund 3 GW bei den regionalen Stromvertriebsunternehmen eingereicht. Es wird jedoch geschätzt, dass nur etwa 20-30 % dieser Projekte sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die Rentabilitätserwartungen der Investoren optimal erfüllen werden.
Darüber hinaus wird diskutiert, die Kapazität für lizenzfreie Vorhaben in den kommenden Jahren auf bis zu 5 GW zu erhöhen. Dies würde schrittweise umgesetzt werden, und es gäbe weiterhin erhebliches Entwicklungspotenzial im Bereich lizenzfreier erneuerbarer Energien in der Türkei.
Potenzielle Erhöhung auf 5 MW
Das Strommarktgesetz ermächtigt die Regierung, die Obergrenze für lizenzfreie Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen in der Türkei auf bis zu 5 MW anzuheben, ohne dass eine gesetzliche Regelung erforderlich ist. Diese Maßnahme kann ergriffen werden, sofern die Grundsätze der Wettbewerbsförderung, die technische Eignung der Netzinfrastruktur und die Versorgungssicherheit gewährleistet sind.
Obwohl eine solche Erhöhung derzeit nicht zur Debatte steht, würde sie je nach Marktentwicklung in Erwägung gezogen werden, um den Markt weiter zu stärken und Investitionen zu fördern.
Staatlich garantierte Einspeisevergütungen in der Türkei
Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen aus dem Jahr 2011 beträgt die staatlich garantierte Einspeisevergütung in der Türkei 13,3 US-Dollar-Cent pro kWh für Solarstrom und 7,3 US-Dollar-Cent pro kWh für Windstrom.
Für weitere Informationen zu den staatlich garantierten Einspeisevergütungen in der Türkei im Bereich lizenzfreier Solarstromproduktion können Sie einen Blick auf unseren unten verlinkten Beitrag werfen.
Lizenzfreie Stromerzeugung auf 1 MW erhöht
Stand: 23.09.2015
Dr. Fatih Dogan
LL.M-Freiburg