Das türkische Erbrecht weist einige Parallelen zum deutschen Erbrecht auf, insbesondere zum schweizerischen Erbrecht. Hier erfahren Sie, wie die gesetzliche Erbfolge im türkischen Erbrecht funktioniert, welche Arten von Testamenten existieren, wie Sie einen Erbschein erhalten und weitere wichtige Informationen.
Deutsche und türkische Staatsbürger sind auf vielfältige Weisen miteinander verknüpft. Viele türkische Staatsangehörige leben in Deutschland, ebenso wie deutsche Staatsangehörige in der Türkei. Es gibt zahlreiche binationale Partnerschaften und Ehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Einblick in das türkische Erbrecht zu geben und Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten zu bieten.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Nachlassabwicklung in der Türkei und skizzieren die wichtigsten Punkte:
Ähnlich wie in Deutschland erfolgt in der Türkei zunächst die Testamentseröffnung, sofern ein Testament vorhanden ist. Nach diesem Schritt wird der Erbschein ausgestellt.
Wenn kein Testament vorhanden ist, muss zuerst der Erbschein beantragt werden. Dieser weist den oder die Erben nach außen hin aus und ermöglicht die weitere Nachlassabwicklung. Der Erbschein kann beim Amtsgericht oder beim Notar beantragt werden, sofern alle Erben die türkische Staatsbürgerschaft besitzen.
Die Ausschlagung der Erbschaft ist auch in der Türkei möglich. Dafür ist grundsätzlich kein Erbschein erforderlich. Aber das Gericht kann je nach Einzelfall auch die Ausstellung des Erbscheins verlangen. Die Erbausschlagung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall, dem Tod des Erblassers, beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Erbausschlagung nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt zulässig.
Nach Ausstellung des Erbscheins muss die Erbschaftssteuer entrichtet werden, bzw. die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt erhalten werden. Zuständig dafür ist das Finanzamt, das für den letzten Wohnsitz des verstorbenen Erblassers verantwortlich ist. Zugleich müssen eventuell bestehende Grundsteuerschulden für Immobilien beglichen werden. Erst dann ist die Grundbuchberichtigung oder erbrechtliche Umschreibung im Grundbuch in der Türkei möglich.
Ähnlich wie im deutschen Erbrecht müssen die Erben in der Türkei in einer Erbengemeinschaft gemeinsam Entscheidungen treffen. Wenn sie sich über längere Zeit nicht einigen können, kann eine Zwangsversteigerungsklage eingereicht werden. Dies kann im Einzelfall zur Folge haben, dass die geerbte Immobilie zu einem Preis weit unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft wird, was nachteilig für alle Erben sein kann. Allerdings beobachten wir in den letzten Jahren, dass die Immobilien auch in gerichtlichen Zwangsversteigerungen dank starker Nachfrage und Internetwerbung öfters zu fairen Preisen verkauft werden können.
In der Türkei gibt es drei Formen von Testamenten:
Ähnlich wie im deutschen Erbrecht muss ein privates Testament eigenhändig und handschriftlich verfasst werden. Eine Unterschrift und das genaue Datum dürfen auf dem Dokument nicht fehlen.
Die öffentliche Erstellung von letztwilligen Verfügungen wird von einem offiziellen Beamten, einem Notar oder dem Friedensgericht übernommen. Dabei müssen zwei Zeugen anwesend sein. Üblich ist es, dass die Testamente bei einem Notar erstellt werden.
Ein Nottestament nach türkischem Erbrecht kann auch mündlich erfolgen. Dabei müssen jedoch zwei Zeugen ein Protokoll erstellen. Ein Nottestament ist nur dann möglich, wenn der Erblasser in Todesgefahr schwebt und die Gefahr besteht, dass er kein anderes Testament mehr erstellen kann.
Hinweis: In der Türkei gibt es kein gemeinschaftliches Testament oder Berliner Testament.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der erbrechtlichen Verfügung, darunter testamentarische Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Anordnungen zur Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckungen, Teilungsanordnungen und mehr.
Ein Erbschein ist erforderlich, um den Nachlass aufzuteilen, und kann bei einem Notar oder beim Amtsgericht beantragt werden. Es ist zwingend erforderlich, den Erbschein beim Amtsgericht zu beantragen, wenn unter den Parteien ausländische Staatsangörigen enthalten sind. Die Art des erforderlichen Erbscheins hängt von der Situation ab:
Auch im türkischen Erbrecht gibt es ein Pflichtteilsrecht. Berechtigt sind der überlebende Ehegatte, Abkömmlinge, Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Der Pflichtteil kann jedoch nur durch eine Herabsetzungsklage eingefordert werden, im Gegensatz zum deutschen Pflichtteil, der auf einem schuldrechtlichen Anspruch beruht.
Die Aufteilung der Pflichtteil-Quoten nach türkischem Erbrecht erfolgt wie folgt:
Die türkische und deutsche gesetzliche Erbfolge ähneln sich rechtlich:
Hinweis: Wie in Deutschland geht der Nachlass, falls keine Erben vorhanden sind oder gefunden werden können, an den Staat.
Unabhängig davon, ob ein türkischer Staatsbürger in Deutschland, der Türkei oder an einem anderen Ort lebt, unterliegt er immer der türkischen Erbschaftssteuer. Gleiches gilt für nicht-türkische Staatsangehörige, die in der Türkei erben. Wenn jemand Erbteile eines türkischen Staatsbürgers erbt und seinen Wohnsitz in der Türkei hat, gilt dies ebenfalls.
Innerhalb von 4 Monaten nach dem Versterben des Erblassers muss eine Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden. Nennenswerte Sanktionen gibt es allerdings nicht, wenn die Frist abgelaufen ist. In der Erbschaftssteuererklärung müssen alle Erbpositionen angegeben und bewertet werden. Anschließend berechnet das türkische Finanzamt die Erbschaftssteuer. Erst nach Zahlung dieser Steuer erhält man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestimmte Erbhandlungen ermöglicht, wie die Abhebung geerbter Bankvermögen.
Hinweis: Es gibt zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei, jedoch nicht in Bezug auf die Erbschaftssteuer. Daher müssen Steuern sowohl in Deutschland als auch in der Türkei entrichtet werden. Die in der Türkei gezahlte Erbschaftssteuer wird jedoch in Deutschland angerechnet.
FAQs (Häufig gestellte Fragen):
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