Gerichtliche Vertretung

Wir sind bemüht, Mandanten in der Vertragsphase derart zu unterstützen, dass spätere gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Es liegt auch in unserem Interesse, unsere Mandanten vor Streitigkeiten und Gerichtsverfahren zu schützen, die in der Türkei über Jahre dauern können.

Leider können jedoch im Geschäftsleben nicht alle Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden, so dass der Gerichtsweg eingeschlagen werden muss. Auch wenn im Prinzip gilt, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, so sind im Falle eines gerichtlichen Verfahrens die Rechte der Mandanten bestens zu wahren.  

Wir vertreten unsere Mandanten bei Gerichtsverhandlungen mit höchster Sorgfalt. Wir verfassen in enger Absprache mit dem Mandanten die Klage- und Erwiderungsschriftsätze, reichen diese bei den Gerichten ein und sorgen kurzum für die Wahrung der Rechte der Mandanten vor den Gerichten.

Auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens, suchen wir nach Möglichkeit die außergerichtliche Beilegung des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen und dies dem Interesse unseres Mandanten entspricht, um das Verfahrens möglichst zügig mit so wenigen Verhandlungsterminen wie möglich beilegen zu können.

Kommt kein Vergleich zustande, so machen wir die Rechte der Mandanten bis auf das Äußerste geltend und versuchen das beste Ergebnis zu erzielen.

Unsere Beratung findet auf Deutsch oder Englisch statt.

Unsere Leistungen

  • Bei Gerichtsverfahren gegen den Mandanten untersuchen und bewerten wir die Klageschrift mit sämtlichen Anlagen, legen eine Strategie fest und erarbeiten eine entsprechende Klageerwiderung, die fristgerecht eingereicht wird
  • Haben unsere Mandanten eine Rechtsverletzung erlitten und ist der Klageweg unumgänglich, so werden die Beweismittel ausgewertet, die Erfolgsaussichten ermittelt, die Klageschrift ausgearbeitet, bei Gericht eingereicht und dem Mandanten übersetzt ausgehändigt. Der Mandant wird über das gesamte Verfahren in seiner Sprache informiert und aufgeklärt
  • Wir treten im Zuge des Gerichtsverfahrens bei den Verhandlungen auf und sorgen für die fristgerechte Erfüllung von Zwischenbeschlüssen
  • Wird kein obsiegendes Urteil errungen, so werden in Absprache mit dem Mandanten die Berufungs- und Revisionsgerichte angerufen und diese Rechtsmittelverfahren durchgeführt

Bei obsiegendem Urteil für den Mandanten, leiten wir die Vollstreckung des Urteils und die Beitreibung des tenorierten Betrages beim Klagegegner für den Mandanten ein

Lass uns dir helfen!

Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden uns innerhalb von 1 Werktag bei Ihnen melden. Oder wenn Sie es eilig haben, rufen Sie uns jetzt an.

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