Honorar

Honorar Berechnen

Anwaltskosten & Honorare in der Türkei – transparent, verständlich, planbar

Einleitung
Als Falke Law.Tax beraten wir deutschsprachige Mandanten im türkischen Recht (Türk Hukuku) mit einem klaren, planbaren Vergütungsmodell. Ob Unternehmensgründung, Gesellschaftsrecht, Inkasso & Forderungseinzug, Erbrecht & Nachlass oder Steuerberatung – unser deutsch-türkisches Team in Istanbul und Izmir stellt sicher, dass Sie in der Türkei einen deutschsprachigen Anwalt (Türkiye Avukat) an Ihrer Seite haben.

1) Wie wir abrechnen

Pauschale oder Stundenhonorar – je nach Bedarf.
In vielen Mandaten arbeiten Kanzleien in der Türkei mit pauschalen Vergütungen, um von Anfang an verlässliche Erwartungen zu schaffen. Daneben kommt – insbesondere außerhalb von Prozessen – das Stundenhonorar zum Einsatz. Wo möglich, vereinbaren wir zu Projektbeginn einen Pauschalbetrag oder einen Kostenrahmen (Cap), damit Aufwand und Budget kontrollierbar bleiben. Geleistete Zeiten werden transparent dokumentiert und nachvollziehbar abgerechnet. Für Unternehmen mit regelmäßigem Beratungsbedarf bieten wir Dauerberatungsmodelle (Retainer) mit vorteilhaften Konditionen an.

2) Gerichtliche Vertretung

Bei gerichtlichen Mandaten wird in der Praxis häufig ein prozentuales Pauschalhonorar in Bezug auf den Streitwert vereinbart – in der Regel im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich, abhängig von Dauer, Komplexität und Streitwert des Verfahrens. Zusätzlich gelten in der Türkei gesetzliche Mindestvergütungen und Kammerempfehlungen, die jährlich aktualisiert werden und nicht unterschritten werden dürfen. Die tatsächlich marktüblichen Honorare liegen – je nach Fall und Qualifikation der Kanzlei – regelmäßig oberhalb dieser Mindestwerte.

Wichtig: Das von der Gegenseite zu erstattende Anwaltshonorar wird von Gerichten auf Grundlage des gesetzlichen Mindesttarifs berechnet. Zwischen Mandant und Anwalt bleibt hingegen die individuelle Honorarvereinbarung maßgeblich. falke.com.tr

3) Erfolgshonorar – nur in ausgewählten Fällen

Die Zulässigkeit reiner Erfolgshonorare ist in der Türkei umstritten. In der Praxis kommen erfolgsabhängige Komponenten gleichwohl vor – etwa bei Inkasso- und erbrechtlichen Angelegenheiten –, um Risiken fair zu verteilen. Ob und in welcher Ausgestaltung das in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfen wir einzelfallbezogen.

4) Spezielle Zahlungsmodelle im Erbrecht

Erbrechtliche Verfahren können sich über längere Zeiträume erstrecken und erhebliche Kosten nach sich ziehen. Nach Einzelfallprüfung ermöglichen wir niedrige Anfangsvorschüsse mit späterer Ausgleichung aus dem Erlös der Erbschaft – stets abhängig von Werthaltigkeit, Realisierungsrisiko und Verfahrensstand.

5) Gerichtskosten & Auslagen in der Türkei

  • Mahn- & Vollstreckungsverfahren: Gerichtskosten ab ca. einem halben Prozent des Streitwerts.

  • Klageverfahren: Die gesamten Gerichtsgebühren bewegen sich typischerweise im einstelligen Prozentbereich des Streitwerts; bei Klageeinreichung ist davon regelmäßig nur ein Teil (z. B. etwa ein Viertel) vorab zu zahlen.

  • Weitere Auslagen: z. B. Sachverständige, Zeugen, Porto/ Zustellung. Übersetzungskosten werden häufig nicht als Gerichtskosten anerkannt; für eingezahlte Gerichtsgebühren/Kautionen ist keine Verzinsung vorgesehen.

  • Taktik bei unbezifferten Ansprüchen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Klagen zunächst mit einem niedrigeren vorläufigen Wert eingereicht und später angepasst werden, ohne Verjährungsrisiken einzugehen. Für bezifferbare Forderungen ist das in der Regel nicht ratsam, da der nicht eingeklagte Teil verjähren kann. falke.com.tr

6) Sachverständigenkosten

In vielen Verfahren beauftragen Gerichte dreiköpfige Sachverständigenausschüsse. Deren Kosten sind – trotz spürbarer Anstiege der letzten Jahre – im Vergleich zu Deutschland häufig niedriger und vorab vom Kläger zu leisten; bei Obsiegen hat der Gegner sie mit zu erstatten. Privatgutachten sind teurer und gelten nicht als Gerichtskosten. falke.com.tr

7) Warum Falke Law.Tax?

  • Deutschsprachige Beratung in der Türkei durch erfahrene Anwälte & Steuerberater

  • Tiefe Expertise im türkischen Recht (Türk Hukuku) und in grenzüberschreitenden Mandaten

  • Transparente Honorare, klare Kommunikation, praxisnahe Lösungen

  • Standorte Istanbul & Izmir – schnelle Erreichbarkeit für Unternehmen und Privatmandanten

Sprechen Sie uns an – wir erstellen zeitnah ein maßgeschneidertes Angebot.

Häufige Fragen (FAQ) zu Honoraren & Kosten in der Türkei

1) Wie setzen sich Anwaltskosten in der Türkei zusammen?

Unsere Vergütung richtet sich nach Mandatstyp, Komplexität, Zeitaufwand und – bei Gerichtsverfahren – auch nach dem Streitwert. Je nach Bedarf arbeiten wir mit Pauschalen, Stundenhonoraren oder hybriden Modellen (z. B. Pauschale + cap auf Stunden). Für Unternehmen im laufenden Betrieb bieten wir Retainer (Dauerberatung). Alle Modelle sind transparent, schriftlich fixiert und orientieren sich an den in der Türkei geltenden Mindesttarifen und Marktstandards für das türkische Recht (Türk Hukuku).

2) Gibt es eine kostenlose Ersteinschätzung und wann erhalte ich eine Kostenindikation?

In der Regel klären wir im Erstkontakt den Gegenstand, die Ziele und die Dringlichkeit. Anschließend bekommst du zeitnah eine schriftliche Kostenindikation mit dem Vorschlag des für dich passenden Modells (Pauschale, Stundenhonorar, Retainer). Die Indikation ist unverbindlich; verbindlich ist die Honorarvereinbarung.

3) Pauschale oder Stundenhonorar – was passt zu meinem Fall?

  • Pauschale: geeignet für klar umrissene Projekte (z. B. Firmengründung, standardisierte Verträge). Vorteil: Budgetklarheit von Anfang an.

  • Stundenhonorar: sinnvoll bei offenen Sachverhalten, komplexer Due Diligence, Streitigkeiten oder grenzüberschreitenden Themen. Vorteil: flexibel bei Umfangsänderungen.

  • Hybrid: Pauschale für definierte Bausteine + Cap oder Kontingent für unvorhersehbare Themen.

Wir empfehlen das Modell, das Transparenz und Planbarkeit maximiert.

4) Wie funktioniert die Vergütung bei Gerichtsverfahren in der Türkei?

In der Praxis werden häufig prozentuale Pauschalen bezogen auf den Streitwert vereinbart; Zuschläge/Abschläge hängen u. a. von Instanzenzahl, Dauer, Beweisaufnahme und Komplexität ab. Maßgeblich sind stets die gesetzlichen Mindesttarife (dürfen nicht unterschritten werden). Die Kostenvereinbarung zwischen Mandant und Anwalt bleibt davon unabhängig – die Kostenerstattung durch die Gegenseite richtet sich hingegen regelmäßig nach dem Mindesttarif.

5) Sind Erfolgshonorare in der Türkei zulässig?

Reine Erfolgshonorare sind rechtlich eingeschränkt; in der Praxis existieren erfolgsabhängige Komponenten (z. B. in Inkasso– oder Erbrechtsfällen). Ob ein solches Modell für deinen Fall in Betracht kommt, prüfen wir einzelfallbezogen und schlagen ggf. eine risikoadäquate Struktur vor.

6) Welche Gerichtskosten und Auslagen fallen in der Türkei an?

Je nach Verfahren entstehen Gerichtsgebühren, Zustell-/Portokosten, ggf. Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen. Bei Klageeinreichung ist häufig nur ein Anteil der erwarteten Gerichtskosten einzuzahlen; Übersetzungskosten werden nicht immer als Gerichtskosten anerkannt. Eingezahlte Gerichtsgebühren werden im Regelfall nicht verzinst. Wir erläutern vor jedem Schritt voraussichtliche Drittaufwände.

7) Wer trägt am Ende die Kosten? (Kostenerstattung & Kostenquote)

Grundsätzlich trägt zunächst die vorschusspflichtige Partei ihre Kosten. Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht über die Kostenquote. Zu erstatten sind regelmäßig Gerichtskosten und ein Teil der Anwaltskosten nach Mindesttarif – nicht zwingend die tatsächlich vereinbarten Honorare. Wir kalkulieren das Erstattungsrisiko vorab, damit du fundierte Entscheidungen treffen kannst.

8) Welche Faktoren beeinflussen die Gesamtkosten besonders stark?

  • Streitwert bzw. wirtschaftliche Bedeutung

  • Komplexität (mehrere Parteien, Auslandsbezug, Beweisaufnahmen)

  • Sprachen & Übersetzungen (DE/TR), Beglaubigungen/Apostille

  • Zeithorizont/Dringlichkeit (Eilverfahren, Fristen)

  • Anzahl der Instanzen und Vergleichsbereitschaft
    Wir halten dich mit Timesheets und Status-Reports auf dem Laufenden.

9) Benötige ich Übersetzungen, Beglaubigungen oder Apostillen – und wer zahlt?

Für Dokumente in Deutschland, Österreich, Schweiz oder in der Türkei können beglaubigte Übersetzungen und Apostillen erforderlich sein. Diese sind Drittkosten und werden üblicherweise vom Mandanten getragen. Wir koordinieren auf Wunsch vereidigte Übersetzer, Notare und die Apostille-Beschaffung.

10) Wie läuft Inkasso/Vollstreckung in der Türkei – und wie wird abgerechnet?

Wir prüfen Forderungsdokumente, Zahlungsnachweise und Zinsen, erstellen Mahnschreiben, leiten gerichtliche Schritte und die Zwangsvollstreckung ein (z. B. Konten-/Fahrzeugpfändung). Honorarmodelle reichen von Pauschalen bis zu erfolgsgeprägten Strukturen. Die Auswahl hängt von Bonität und Realisierungswahrscheinlichkeit ab. Als deutschsprachiger Anwalt in der Türkei (Istanbul & Izmir) beziehen wir Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Forderungen ein.

11) Fernmandat aus DACH: Wie funktioniert die Zusammenarbeit praktisch?

Du erhältst eine Vollmacht (TR/DE), die du digital oder notariell erteilen kannst (je nach Schritt). Kommunikation erfolgt zweisprachig (Deutsch/Türkisch), Termine sind per Video möglich. Als Falke Law.Tax treten wir als Türkiye Avukat / deutschsprachiger Rechtsanwalt Türkei auf und koordinieren ggf. Steuerberatung.

12) Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?

Kurzbeschreibung des Sachverhalts, vorhandene Verträge/Schriftwechsel, Fristen, Ziele (z. B. Vergleich, Eilverfügung), Angaben zu Beteiligten und Wirtschaftswert. Je klarer die Unterlagen, desto präziser die Kostenindikation.

13) Bieten Sie Retainer/Dauerberatung mit SLA?

Ja. Für Unternehmen im Gesellschafts-, Arbeits-, Handels- und Steuerrecht bieten wir Retainer mit Stundenkontingent, Response-Zeitfenstern (SLA), monatlichem Reporting und Quartals-Reviews. Ideal für laufende Compliance, Vertragsprüfungen und ad-hoc-Fragen.

14) Vorschuss, Ratenzahlung und Treuhand – was ist üblich?

Gerade bei streitigen Mandaten ist ein angemessener Vorschuss üblich. Raten sind nach Absprache möglich. Gerichtliche Einzahlungen leisten wir über unser Treuhandkonto transparent nachvollziehbar.

15) Sind Steuern (KDV) im Honorar enthalten?

In der Türkei fällt auf anwaltliche Leistungen KDV (türkische Umsatzsteuer) an. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten prüfen wir die umsatzsteuerliche Behandlung und weisen sie ordnungsgemäß aus. Details klären wir im Angebot.

16) Was passiert, wenn sich der Streitwert oder der Projektumfang ändert?

Wir informieren frühzeitig, wenn Wert- oder Umfangsanpassungen absehbar sind, und passen die Vereinbarung transparent an (z. B. Change Request, Anpassung des Caps oder des Kontingents).

17) Unbezifferte Ansprüche – kann ich „vorsichtig“ klagen?

Bei bestimmten Konstellationen kann eine vorläufige Bewertung sinnvoll sein, um Fristen zu wahren. Ob das strategisch ratsam ist, hängt vom Anspruchstyp ab. Bei bezifferbaren Forderungen ist ein „zu niedriger“ Ansatz riskant (Verjährung für den Rest). Wir beraten fallbezogen.

18) In welchen Bereichen sind Sie besonders aktiv?

Gesellschaftsrecht & Firmengründung, M&A/Verträge, Arbeitsrecht, Handels- & Vertriebsrecht, Erbrecht & Nachlass, Inkasso/Vollstreckung, Steuerberatung. Als Falke Law.Tax verbinden wir Anwalt Türkei und Steuerberater Türkei – wichtig für DACH-Mandanten im türkischen Recht (Türk Hukuku).

19) Wie stellen Sie Kostentransparenz sicher?

  • Schriftliche Honorarvereinbarung mit klaren Umfangsgrenzen

  • Zeitnachweise/Timesheets bei Stundenmodellen

  • Cap/Kostenrahmen und Abbruch-/Meilensteinpunkte

  • Regelmäßige Status-Updates und Forecast
    So bleibt das Budget steuerbar.

20) Warum Falke Law.Tax für deutschsprachige Mandanten in der Türkei?

Deutschsprachige Beratung durch erfahrene Türkiye Avukat und Steuerexperten, Istanbul & Izmir-Präsenz, tiefe Praxis im türkischen Recht, klare Kommunikation und verlässliche Honorarmodelle. Ziel: schnelle, rechtssichere, wirtschaftliche Lösungen.


Rechtlicher Hinweis

Alle Angaben sind allgemeine Informationen und unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die schriftliche Honorarvereinbarung und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Änderungen vorbehalten.

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