Arbeitserlaubnis in der Türkei

In der heutigen globalisierten Geschäftswelt suchen immer mehr ausländische Geschäftsführer nach Möglichkeiten, ihre Unternehmen in verschiedenen Ländern zu erweitern. Die Türkei, mit ihrer einzigartigen Lage an der Schnittstelle von Europa und Asien, ist ein attraktiver Ort für ausländische Investitionen. Doch bevor ausländische Geschäftsführer in der Türkei tätig werden können, müssen sie einige wichtige rechtliche Schritte unternehmen, darunter die Beantragung einer Arbeitserlaubnis. In diesem Artikel erfahren Sie, was nach türkischem Recht erforderlich ist, um als ausländischer Geschäftsführer in der Türkei arbeiten zu können.

Arbeitserlaubnis beantragen: Deutschland oder Türkei?

Die erste wichtige Entscheidung, die ausländische Geschäftsführer treffen müssen, ist, wo sie ihre Arbeitserlaubnis beantragen möchten. Dies kann sowohl über das türkische Konsulat in Deutschland als auch direkt von der Türkei aus erfolgen. Die einfachere und empfohlene Option ist oft, den Antrag von der Türkei aus zu stellen. In diesem Fall ist es jedoch erforderlich, vor der Beantragung der Arbeitserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Die Komplexität des türkischen Arbeitserlaubnisverfahrens

Im Vergleich zum deutschen Arbeitsverfahren ist das türkische Arbeitserlaubnisverfahren komplizierter, da es in zwei Schritten erfolgt. Zuerst muss die Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Polizeidirektion des Innenministeriums am Wohnort beantragt werden. Anschließend erfolgt die Beantragung der Arbeitserlaubnis bei der Arbeitserlaubnisdirektion des Arbeitsministeriums in Ankara.

Erforderliche Unterlagen für die Arbeitserlaubnis

Für die Beantragung der Arbeitserlaubnis müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Diese umfassen:

Vom Personal:

  1. Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist erforderlich.
  2. Übersetzung des Reisepasses + Notarbeglaubigung: Eine Übersetzung des Reisepasses des Antragstellers mit Notarbeglaubigung ist notwendig.
  3. Übersetzung des Diploms + Notarbeglaubigung: Eine Übersetzung des Diploms des Antragstellers mit Notarbeglaubigung wird benötigt.
  4. Aufenthaltserlaubnisbescheinigung (Ikamet Tezkeresi): Eine Bescheinigung über die Aufenthaltserlaubnis muss vorgelegt werden.
  5. Lebenslauf: Ein ausführlicher Lebenslauf des Antragstellers ist erforderlich.

Von der Gesellschaft:

  1. Bilanz des letzten Geschäftsjahres mit Finanzamt-Stempel: Die Bilanz des letzten Geschäftsjahres der Gesellschaft muss mit einem Finanzamt-Stempel versehen sein.
  2. Handelsregisterauszug der Gesellschaft für die Gesellschafterstruktur: Ein Handelsregisterauszug, der die Gesellschafterstruktur der Gesellschaft zeigt, wird benötigt.
  3. Nachweis über die Schlüsselpersoneigenschaft: Ein Nachweis über die Schlüsselpersoneigenschaft des Antragstellers ist erforderlich.

Hinweis: Das Arbeitsministerium kann zusätzliche Unterlagen verlangen, daher ist es ratsam, sich im Voraus gut vorzubereiten.

Erforderliche Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Reisepass in Original: Der Reisepass des Antragstellers im Original.
  • Kopie des Reisepasses mit dem letzten Einreisedatumstempel: Eine Kopie des Reisepasses mit dem letzten Einreisedatumstempel, gegebenenfalls auf einem weißen Blatt.
  • 4 Passbilder: Vier Passbilder des Antragstellers.
  • Kopie des Unterschriftmusters der Gesellschaft: Eine Kopie des Unterschriftmusters der Gesellschaft.
  • Tätigkeitsbescheinigung der Gesellschaft: Eine Tätigkeitsbescheinigung der Gesellschaft.
  • Steuerbescheidkopie der Gesellschaft: Eine Kopie des Steuerbescheids der Gesellschaft.
  • Handelsregisterauszug der Gesellschaft: Ein Handelsregisterauszug, der die Gesellschaft identifiziert.
  • Nachweis über den Devisenverkauf für jeden beantragten Monat (für 12 Monate 3600 USD): Ein Nachweis über den Devisenverkauf für jeden Monat, für den die Aufenthaltserlaubnis beantragt wird (insgesamt 3600 USD für 12 Monate).

Bevollmächtigter Anwalt und persönliche Entgegennahme

Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl der Aufenthaltsantrag als auch der Arbeitserlaubnisantrag über einen bevollmächtigten Anwalt gestellt werden können. Allerdings muss der Antragsteller die Aufenthaltserlaubnisbescheinigung (Ikamet Tezkeresi) persönlich entgegennehmen. Nachdem alle oben genannten Formalitäten erledigt sind, können Termine vereinbart werden, und unsere Mandanten werden bei der persönlichen Abholung dieser Bescheinigung betreut.

Schnelle Bearbeitung und Entscheidung

Die gute Nachricht ist, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 2 Wochen erteilt werden kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Danach kann der Arbeitserlaubnisantrag gestellt werden, über den spätestens in 90 Tagen entschieden werden muss.

Abschließend ist zu sagen, dass die Beantragung einer Arbeitserlaubnis nach türkischem Recht zwar einige bürokratische Hürden mit sich bringt, aber mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung gut zu bewältigen ist. Die Türkei bietet ausländischen Geschäftsführern zahlreiche Chancen, und die Arbeitserlaubnis ist der erste Schritt, um diese Chancen zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen

  1. Kann ich meine Arbeitserlaubnis in der Türkei verlängern? Ja, die Arbeitserlaubnis kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  2. Gibt es eine Altersgrenze für ausländische Geschäftsführer, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen? Nein, es gibt keine Altersgrenze für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei.
  3. Kann ich die Unterlagen selbst einreichen, oder muss dies über einen Anwalt erfolgen? Sowohl die Selbsteinreichung als auch die Beauftragung eines Anwalts sind möglich, aber die persönliche Abholung der Aufenthaltserlaubnisbescheinigung erfordert die Anwesenheit des Antragstellers.
  4. Muss ich die Arbeitserlaubnis erneut beantragen, wenn ich den Arbeitgeber wechsle? Ja, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.
  5. Was sind die Konsequenzen, wenn ich ohne Arbeitserlaubnis in der Türkei arbeite? Das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis in der Türkei kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen und Abschiebung.

Related Posts

Call Now ButtonRufen Sie uns an